Xeno
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Liebe Alle,
ich habe ja letztes Jahr stolz meine GSR 600 vorgestellt, die ich im September/Oktober letzten Jahres von einem Händler gekauft hatte. Es wurde mir als Unfall/Umfallfrei verkauft und "Unfallfreiheit" wurde mir sogar im Kaufvertrag bestätigt. Dieses Jahr haben mir 2 Mechaniker unabhängig bestätigt, dass das Motorrad mindestens 2 mal umgefallen sei oder sogar weggerutscht (Kupplungshebel links verbogen, Fuß-Bremshebel rechts verbogen, Schwinge übermalt, Angstnippel rechts fehlt, leichte Kratzer an Handbremshebel rechts). Die Schäden sind so marginal, dass sie einem Laien nicht auffallen, jedoch hätten sie dem Händler auffallen müssen, schließlich ist er fachkundig und schaut sich Motorräder an, bevor er sie in Zahlung nimmt...
Ich habe ein Foto vom Kauftag, auf dem der verbogene Fußbremshebel und der fehlende Angstnippel rechts zu sehen ist. Leider ist es nur ein Handyschnappschuss gewesen, daher sieht man nicht die übermalte Schwinge und auch nur von einer Seite, weswegen der Kupplungshebel auch nicht zu sehen ist:
Meine Frage, in wieweit kann ich jetzt vom Händler verlangen, dass er mir die Schäden beseitigt? Es scheint einiges ersetzt worden zu sein, so einige Deckel rechts, da diese auch zerkratzt sein müssten bei dem vorliegenden Schaden. In wiefern habe ich Recht, zB auch das ersetzt zu bekommen, was auf dem Foto leider nicht zu sehen ist (Kupplungshebel links)? Mir geht's weniger um die Kosten, die halten sich ja in Grenzen, als um das Vertrauen. Ich habe extra bei einem Händler gekauft, um nicht die Katze im Sack zu kaufen und jetzt stellt sich raus, dass er nichtmal alle Schäden von Umfallmotorrädern beseitigt, bevor er sie als Unfall/Umfallfrei verkauft. Für mich ist der Wiederverkaufswert auch extrem gesunken, da ich die Umfaller angeben muss... Kann ich die Wertminderung beim Händler geltend machen?
Beste Grüße, Xeno.
ich habe ja letztes Jahr stolz meine GSR 600 vorgestellt, die ich im September/Oktober letzten Jahres von einem Händler gekauft hatte. Es wurde mir als Unfall/Umfallfrei verkauft und "Unfallfreiheit" wurde mir sogar im Kaufvertrag bestätigt. Dieses Jahr haben mir 2 Mechaniker unabhängig bestätigt, dass das Motorrad mindestens 2 mal umgefallen sei oder sogar weggerutscht (Kupplungshebel links verbogen, Fuß-Bremshebel rechts verbogen, Schwinge übermalt, Angstnippel rechts fehlt, leichte Kratzer an Handbremshebel rechts). Die Schäden sind so marginal, dass sie einem Laien nicht auffallen, jedoch hätten sie dem Händler auffallen müssen, schließlich ist er fachkundig und schaut sich Motorräder an, bevor er sie in Zahlung nimmt...
Ich habe ein Foto vom Kauftag, auf dem der verbogene Fußbremshebel und der fehlende Angstnippel rechts zu sehen ist. Leider ist es nur ein Handyschnappschuss gewesen, daher sieht man nicht die übermalte Schwinge und auch nur von einer Seite, weswegen der Kupplungshebel auch nicht zu sehen ist:
Meine Frage, in wieweit kann ich jetzt vom Händler verlangen, dass er mir die Schäden beseitigt? Es scheint einiges ersetzt worden zu sein, so einige Deckel rechts, da diese auch zerkratzt sein müssten bei dem vorliegenden Schaden. In wiefern habe ich Recht, zB auch das ersetzt zu bekommen, was auf dem Foto leider nicht zu sehen ist (Kupplungshebel links)? Mir geht's weniger um die Kosten, die halten sich ja in Grenzen, als um das Vertrauen. Ich habe extra bei einem Händler gekauft, um nicht die Katze im Sack zu kaufen und jetzt stellt sich raus, dass er nichtmal alle Schäden von Umfallmotorrädern beseitigt, bevor er sie als Unfall/Umfallfrei verkauft. Für mich ist der Wiederverkaufswert auch extrem gesunken, da ich die Umfaller angeben muss... Kann ich die Wertminderung beim Händler geltend machen?
Beste Grüße, Xeno.