verspiegeltes Visier ??

Shark

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Wird Dir aber nicht viel nützen. Bei den Aufnahmen von Radargeräten und Lichtschrankenmessungen ist Dein Gesicht trotzdem wunderbar zu erkennen.
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Da hilft wohl bloss noch ein schwarz lackiertes Visier
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Habe keine Ahnung wie's bei Lasermessungen ist, aber da wirst Du meisstens sofort rausgezogen.

Gruß
Shark
 

Shark

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Alex,

wie das geht? Keine Ahnung! Die Radargeräte haben wohl nicht nur ne Supermarkt-Optik drinnen. Die können die tollsten Sachen mit sichtbar machen.
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Gruß
Shark
 

Bender

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Beim Lasern muss sofort raus gezogen werden. Sonst ist die Chance der Ordnungshüter vertan.

Was das verspiegelte Visier angeht, habe ich noch nichts konkretes finden können. Ich glaube aber, dass es aus "Sicherheitsgründen" nicht erlaubt ist.

Gruß...
 

King Kenny

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verspiegelte Visiere sind erlaubt das zu dem thema

aber wer noch ansgt hat gesehen zu werden holt euch doch ein einfache Sturmhaube bzw. ein helm wo man nur die augen sehen kann (zb.der Shark RSR)

aber wie schon erwähnt wenn die ein sofort rausziehen wars das

aber wo ich dann mich frage entwickel die die fotos sofor oder was ? woher können die sofort belegen wie schnell man war !?
 

Steuerspezi

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Hallo Leute,
nach meinem Blitzer von letzer Woche, will ich jetzt aufrüsten und mir ein verspiegeltes Visier dranbauen.
Jetzt habe ich schon wieder Sprüche gehört, dass das in Deutschland nicht erlaubt ist. Wißt ihr da was genaues, habe nämlich kein Bock bei der nächsten Kontrolle das Visier abzuschrauben und die nächsten Points zu kassieren.

Danke Alex

(der der viel fragt)
 

King Kenny

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nein in deutschland ist das nicht verboten

die helme verliren ihre ECE (weil der herrsteller keine haftung übernehmen will wenn du meinst in der nacht mit einem getönten Visier zu fahren

also keine angst
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punkte oder Bussgeld bekommst du nicht dafür
 

Bender

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Beim Lasern werden keine Fotos gemacht. Deshalb wird man auch immer sofort raus gezogen.

Gruß...
 

streetf3

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Die Tage hatte ich mit meinem Kumpel (Polizist) darüber gesprochen und der war auch der Meinung, daß es fast unmöglich ist mit dem Lasergerät ein Motorrad vernünftig anzupeilen, da laut seiner Aussage nur auf den Scheinwerfer gezielt werden darf! Wenn man also gelasert wird, am besten direkt zum Anwalt und den Wegelagerer folgendes zeigen
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Gruss
Achim
 

sino

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Hi Streetf3

Hatte ich mal gemacht mit Finger zeigen und Anwalt.
Aber 4 monate Führerschein weg
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Wenn man vorbestraft ist (Verkehrdelikt)glaubt dir kein Richter
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Bikergruß Sino
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streetf3

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Hi Sino

Das mit den Finger zeigen war mehr symbolisch gemeint, wenn die einen mit Lasern kriegen wollen.
Ich gebe dir aber recht, daß man einem Polizisten mehr glaubt als z.B. drei Privatleuten. Mein Vater ist mit 2 Arbeitskollegen bei Orange über eine Kreuzung gefahren. Ein Polizist in der Nähre stehend hatte angeblich die Ampel auf rot gesehen. Gerichtsverfahren und wem glaubt man - dem Polizisten!

Und ein Motorradfahrer, der 160 PS in der Gegend bewegt, hat eh schon vorher verloren...

Gruss
Achim
 

Xpt_Disaster

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Also mit der Aussage die glauben der Polizei mehr als 3 privaten kann ich nicht zustimmen. Bin mal mit Freundin im GTI vom Kumpel gefahren nasskalt wars draußen.Zwei Ampeln im Abstand von ca30 Metern erste gelb!! Gas gegeben!!! Scheiße links ein Cop!!! Vollbremsung!!! An der zweiten Ampel mit quitschenden Rädern zum stehen gekommen. Der Cop kriegt fast nen Anfall und reißt die Fahrertür auf und erzählt was von rot an der ersten Ampel ich nein gelb er ja klar und gleich wird die grün oder was? Na ja also Anzeige bekommen. (da hatte ich den Lappen noch auf Probe) Den Bruder meiner Freundin bemüht er ist ja auch Polizist aber der "Kollege" ließ sich nicht erweichen. Also zur Rechtsschutzversicherung da abgeklärt. Alles klar. Dann kam der Tag vor Gericht. Ich ausgesagt das die Ampel gelb war und meine Freundin sagte der Polizist konnte die Ampel nur von der Rückseite sehen.Na ja er hat sich auf seine 26 Jahre Erfahrung berufen. Der Richter überlegt kurz und dann " Wie kann es sein das sie mit 26 Jahren Erfahrung noch nie vor mir im Gericht standen!!! " Ich habe mir fast in die Hose gepisst vor lachen. Den Freispruch habe ich noch in meinen Papieren. Das zum Thema der Polizei glaubt jeder.
 

Matte

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Verspiegelte und Getönte Visiere sind in D nicht verboten. Nur bei Dunkelheit geht's einem an den Kragen (Mithaftung). Geblitzt (von vorne) mit oder ohne dunklem Visier ist ziemlich sinnlos, es sei denn, der Dorfsheriff kennt einen. Blitzbilder zeigen kein Gesicht unter einem verspiegelten oder getönten Visier. Auch nicht mit Tricks wie Polfilter und den üblichen Sachen. Ein Fahrtenbuch bekommt nur der, der entweder wissentlich einen falschen Fahrer angegeben hat oder der zum wiederholten Male Verstöße hat. SONST NICHT ! Und wenn man mal eins hat geht man zur Gemeinde und beantragt ein Wunschkennzeichen. Mit dem alten Kennzeichen wirft man dann auch das Fahrtenbuch in die Tonne. So einfach ist das
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Matte, der sich auskennt
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hoadie

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Matte:
<strong>Ein Fahrtenbuch bekommt nur der, der entweder wissentlich einen falschen Fahrer angegeben hat oder der zum wiederholten Male Verstöße hat. SONST NICHT ! So einfach ist das
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Matte, der sich auskennt
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</strong><hr></blockquote>

Da ich immer wieder kontroverse Kommentare zum Thema "Fartenbuch" lese, hier mal eine kurze KLARSTELLUNG der Situation:
Folgende Prämissen fuer ein Fahrtenbuch müssen gegeben sein:
1. Verkehrsvorschriften müssen in nennenswertem Umfang verletzt worden sein
2. Der Fahrzeughalter muß binnen weniger Tage angehört werden
3. Die Ermittlung des Fahrzeugführers muß unmöglich (gewesen) sein

Eine Fahrtenbuchauflage ist verhältnismäßig, wenn es sich um einen gravierenden Verkehrsverstoß handelt. Das sind in aller Regel Verkehrsverstöße, die im Verkehrszentralregister eingetragen werden, d.h. bei denen ein Bußgeld von mindestens 40 EUR fällig ist.

ES IST ALSO DURCHAUS MOEGLICH, DASS BEIM ERSTEN VERSTOSS BEREITS EIN FAHRTENBUCH AUFERLEGT WIRD
Nur leichte, nicht gefährdende Verstöße reichen zumindest bei erstmaliger Begehung nicht aus, eine Fahrtenbuchauflage zu rechtfertigen. Das ist die Rechtslage in Deutschland.
 

Matte

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von hoadie:
<strong>

Da ich immer wieder kontroverse Kommentare zum Thema "Fartenbuch" lese, hier mal eine kurze KLARSTELLUNG der Situation:
Das ist die Rechtslage in Deutschland.</strong><hr></blockquote>

Darf ich fragen, was Dich hier so sicher macht, also wo Deine Quellen sind, denn gängige Praxis sind sie wohl nicht ? Außerdem ist es superleicht, ein Fahrtenbuch wieder los zu werden, also selbst wenn, wie soll das durchgesetzt werden um seinen Zweck zu erfüllen ?

Meine Quellen sind:
- Ein erfahrener Verkehrsanwalt für den ADAC, der selbst vier Motorräder fährt, seine Duc 996 davon leidenschaftlich
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- Eine Kripobeamtin in der Familie, die früher sehr viel Verkehrsrecht machen mußte
- Radarfalle.de
- Das Buch "Nie mehr Strafe zahlen 2" in der aktuellen Auflage
- Gewisse eigene Erfahrungen und Erfahrungen aus dem direkten Bekanntenkreis
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Matte, der nach wie vor glaubt, sich da ganz gut auszukennen
 

hoadie

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Matte:
<strong>

Darf ich fragen, was Dich hier so sicher macht, also wo Deine Quellen sind, denn gängige Praxis sind sie wohl nicht ? Meine Quellen sind:
- Ein erfahrener Verkehrsanwalt für den ADAC, der selbst vier Motorräder fährt, seine Duc 996 davon leidenschaftlich
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- Eine Kripobeamtin in der Familie, die früher sehr viel Verkehrsrecht machen mußte
- Radarfalle.de
- Das Buch "Nie mehr Strafe zahlen 2" in der aktuellen Auflage
- Gewisse eigene Erfahrungen und Erfahrungen aus dem direkten Bekanntenkreis
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Matte, der nach wie vor glaubt, sich da ganz gut auszukennen</strong><hr></blockquote>

Im wesentlichen handelt es sich bei obiger Abhandlung um ein EXZERPT aus der von dir selbst genannten Quelle, www.radarfalle.de
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Hier noch ein paar Gerichtsurteile, bei denen es zu Fahrtenbuchauflagen kam:

- Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h, bei Schild "Lärmschutz" (VGH Mannheim DAR 1991, 313)

- Geschwindigkeitsüberschreitung mehr als 20 km/h innerorts - Auflage für ein Jahr nicht übermäßig (BVerwG VBl 1979, 209)

- Geschwindigkeitsüberschreitungen um 50% (VGH Mannheim NZV 1991, 445)

- Geschwindigkeitsüberschreitung: 90 statt 50 km/h innerorts (OVG Bremen DAR 1976, 53)

- Rotlichtverstoß: Fahrtenbuch nicht länger als 6 Monate (OVG Münster VRS 75, 384)

- Mißachtung des Überholverbots, auch ohne Gefährdung (BVerwG NZV 1996, 460)

- Rechtsüberholen, dichtes Auffahren bei 180 km/h auf Autobahn (OVG Münster NZV 1992, 423)

ALS FAZIT BLEIBT:
Eine Fahrtenbuchauflage ist verhältnismäßig, wenn es sich um einen gravierenden Verkehrsverstoß handelt, d.h. sie ist auch beim Erstverstoss moeglich!!!
 

Bender

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Ihr seid euch doch eigentlich im Großen und Ganzen einig. Vor Allem darin, dass man ein Fahrtenbuch noch viel schneller wieder los wird, als man es bekommt.

Trinken wir einen...
 

Dr. Frank

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41748 Viersen ( bei Mönchengladbach )
Oder fahrt halt so, dass sie euch nicht raus holen
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Die Gixxer braucht dann nur noch 5 Liter- Echt und den Seitenständer brachts auch nicht mehr, wenn die Pelle eckig wird TOLL
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Der, den sie letztens rausgeholt haben
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CUwennderlappennochdaist
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