Chris107 schrieb:
Ich würde Sätti zustimmen.
du müsstest mit dieser "Mängelkarte" zu einer Polizeidienststelle in deiner Nähe und "Vorführen" das der aufgeschriebene Mangel behoben/beseitigt ist.
Dazu jetzt aber meine Frage: Die Messgeräte zur DB-Feststellung sind zwar geeicht, aber meines Wissens nach sind jegliche Messungen die nicht unter TÜV Bedingungen stattfinden, also z.B. auf der Landstraße oder in einer anderen Umgebung, garnicht rechtmäßig bzw. anfechtbar.
Mängelkarte ist natürlich trotzdem möglich, aber ich denke nicht das die Messung Gerichtsverwertbar ist. Somit müssten die mich ja eigentlich doch zum TÜV schicken.
Naja, lange Rede kurzer Sinn, spätestens da hätte ich dann verloren und müsste gucken wie ich das schöne Teil kurzfristig leiser bekomme.
DB Eater ist nämlich drin, aber ich hab das Gefühl den hätte man sich auch sparen können. :red: