Hab da was in dem PS-Heft vom April gelesen:
Nachgefragt: Beim Bundesverkehrsministerium in Berlin bekam PS Antworten auf die immer wieder gestellte Frage:
Wie legal sind Wheelies?
Wheelies auf der Straße sollen verboten werden, stimmt das?
Bund und Länder diskutieren das Problem in den Ausschüssen. Bisher kann man ein Wheelie nicht in allen Fällen als Ordnungswidrigkeit ahnden. Deshalb überlegt man, die Straßenverkehrsordnung (StVO) so zu ändern, dass dieses Manöver grundsätzlich verboten wird. Eine Entscheidung gibt es bisher nicht.
Wie ist die aktuelle Gesetzeslage?
Wer wheelt, kann gegen §1 Abs. 2 StVO (Der Text lautet im Original: Jeder Verkehrsteilnehmer hat sich so zu verhalten, dass kein Anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.) und §3 Abs. 1 Satz 1 StVO ( im Original: Der Fahrzeugführer darf nur so schnell fahren, dass er sein Fahrzeug ständig beherrscht.) verstoßen. Im ersten Fall bedarf es einer konkreten Gefährdung Anderer. Im zweiten Fall ist der Nachweis sehr schwierig. Wann die Polizei einschreitet, kann vom Ministerium nicht generell beantwortet werden, das ist Ländersache. Aber bei Gefährdung leitet die Polizei wohl ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein.
Was spricht überhaupt gegen Wheelies?
Der Fahrer hat seine Aufmerksamkeit der Straße und dem Verkehr zuzuwenden und muss darauf in erfoderlichem Maße reagieren können. Beim Wheelie ist der Fahrer aber hauptächlich auf das Manöver konzentriert. Durch diese selbstdarstellerische Aktion gefährdet er sich und andere unnötig.
Gibt es Statistiken, die das belegen?
Nein, aber es gibt immer wieder Unfälle. Im Mai 2005 verunglückten in Bochum zwei Motorradfahrer dabei, einer tödlich.
Ende
Also da muss ich mir doch an den Kopf langen, oder? Dafür bekommt unser Ministerium von mir ein dickes *looooooooooooooooooool*