Speedy1985
Bekannter User
Habe ich eben mal von nem Kumpel geschickt bekommen.
was haltet ihr davon?
eBay Nr:
261069187195
was haltet ihr davon?
eBay Nr:
261069187195
Man kann doch Scheinwerfer nach Lust und Laune an's Bike bauen, solange sie während der Fahrt nicht leuchten und die Sicherheit (z.B. Sicht durch den Spiegel) nicht behindern.Joker schrieb:Noch ein Denkanstoß: Ein Scheinwerfer hat ein E-Prüfzeichen und darf somit ohne Eintragung verwendet werden. Trotzdem darf ich ihn nicht ans Fahrzeugheck bauen, weil ich beim Rückwärtsschieben mehr Licht benötige. Der Scheinwerfer ist legal aber seine Verwendung in dieser Form nicht.
Doc Mabuserl schrieb:Früher war`s zumindest so:
Zitat:
"Es gibt meines Wissens einige Anbieter von Umrüstkits (bestehend aus Lampeneinsatz und Steuergerät). Grundsätzliches zu
Gasentladungslampen steht in der StVZO unter §50, Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht. Abs.10: Kraftfahrzeuge mit
Scheinwerfern für Fern- und Abblendlicht, die mit Gasentladungslampen ausgestattet sind, müssen mit 1. einer automatischen
Leuchtweitenregelung im Sinne des Absatzes 8, 2. einer Scheinwerferreinigungsanlage und 3. einem System, das das ständige
Eingeschaltetsein des Abblendlichts auch bei Fernlicht sicherstellt, ausgerüstet sein.
Zu 1.: entfällt bei Motorrädern, da in Absatz 8 nur von mehrspurigen Fahrzeugen die Rede ist.
Zu 2.: erforderlich, aber schwer ausführbar.
Zu 3.: erforderlich und leicht zu lösen. Aber: Jeder Scheinwerfer bedarf einer allgemeinen Bauartgenehmigung (ABG).
Früher erfolgte die Kennzeichnung durch die berühmte Wellenlinie, heute durch die ECE- oder EG-Genehmigung. Jeder
Scheinwerfer besteht aus Reflektor, Gehäuse, Scheibe sowie bauartgenehmigtem Leuchtmittel (Lampe).
Zu den Umrüstkits: Wenn man das bauartgenehmigte Leuchtmittel gegen ein anderes, nicht bauartgenehmigtes austauscht,
erlischt die ABG des Scheinwerfers. Im Fall einer Xenon-Lampe im Scheinwerfer müsste diese Kombination neu geprüft werden,
ebenso die erforderliche Scheinwerferreinigungsanlage. Meiner Kenntnis nach hat dies bisher noch kein Anbieter gemacht, wohl
auch, weil die lichttechnischen Prüfungen sehr aufwendig und teuer sind. Abgesehen davon hat noch kein Hersteller Xenon in
einem Motorrad verbaut – das sagt eigentlich alles."
Gruß Doc M. .. :wink:
Tim schrieb:Doc Mabuserl schrieb:"Früher war`s zumindest so":
Zitat:
...........(Entfernt)...
Gruß Doc M. .. :wink:
Da muss ich dir leider wiedersprechen schau mal hier
http://www.bmw-motorrad.de/de/de/index. ... ¬rack=1
Beispiel aus dem Anforderungskatalog: Wegen der großen Stärke der Lichtquelle spielt beim Xenonlicht der Blendschutz eine besonders große Rolle. Beim Umbau muss daher genau darauf geachtet werden, dass die vertikale Neigung des Lichtbündels immer zwischen minus 0,5 und minus 2,5 Prozent bleibt – und das bei jeder Beladung. Eine Scheinwerferreinigungsanlage gehört übrigens bisher nicht zum Anforderungskatalog, sofern das Fahrzeug hinsichtlich der gesamten Beleuchtung den EG-Vorschriften entspricht.
.. paßt hinten bei der Kleinen in den Scheinwerfer., oder unter die Blinkerverkleidung.. :thumbup:Harri schrieb::thinking:
Wenn es einen Xenon-Brenner gäbe, der sein Licht genauso abgibt wie Halogenbirnen, wäre es nur eine Platzfrage für das Vorschaltgerät.
Harri schrieb:Selbst wenn einem persönlich das Blenden der anderen egal wäre, wer mal kurz blind war, weil ein Blender fast hinten auffährt, oder nachts durch Gegenverkehr im Blindflug durch eine Kurve muss, der mag solche Blender gar nicht.
:wink:
Harri
sunc93 schrieb:Naja da stand doch was von manuelle leuchtweitenregulierung ...
Also reicht ja die Einstellschraube
Oder ?!