Moped-Führerschein mit 15, ein Pilotprojekt in "Mittelerde"..
Den Moped-Führerschein mit 15 Jahren werden die Eltern und Großeltern der Jugendlichen noch aus
DDR-Zeiten kennen..
Jugendliche aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können ab dem 1. Mai 2013 schon mit 15 Jahren den
Moped-Führerschein Genuß kommen. In den anderen Bundesländern gibt es diese Möglichkeit nicht, bzw.
diese haben sich dem Pilotprojekt verweigert.. :sad:
Sachsen hatte im April 2011 auf der Verkehrsministerkonferenz die Initiative für diesen Modellversuch ergriffen,
dem sich nur die beiden anderen mittel(-erdischen)deutschen Länder anschlossen. Die Voraussetzungen für den
Moped-Führerschein gehen deutlich über die Prüfbescheinigung hinaus, die für das Fahren mit einem Mofa
vorgeschrieben ist.
Mit mindestens 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der theoretischen Ausbildung und einer an den Fähigkeiten des
Fahrschülers orientierten praktischen Anleitung soll die jeweilige Fahrschule die Fahrschüler sorgfältig auf das Fahren
im Straßenverkehr vorbereiten.
Um den Moped-Führerschein zu bekommen, müssen die Jugendlichen neben der theoretischen Prüfung auch eine
30-minütige praktische Prüfung absolvieren. Nach bestandener Prüfung dürfen sie zweirädrige Kleinkrafträder und
Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45.km/h fahrn.
..also ich find`s gut.. :dontknow:
& Ätzend das sich die andern Bundesländer verweigert haben.. :sad:
KLICK MICH, bin eine (flauschige) Schwalbe..
Gruß Doc M. .. :wink:
Den Moped-Führerschein mit 15 Jahren werden die Eltern und Großeltern der Jugendlichen noch aus
DDR-Zeiten kennen..
Jugendliche aus Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen können ab dem 1. Mai 2013 schon mit 15 Jahren den
Moped-Führerschein Genuß kommen. In den anderen Bundesländern gibt es diese Möglichkeit nicht, bzw.
diese haben sich dem Pilotprojekt verweigert.. :sad:
Sachsen hatte im April 2011 auf der Verkehrsministerkonferenz die Initiative für diesen Modellversuch ergriffen,
dem sich nur die beiden anderen mittel(-erdischen)deutschen Länder anschlossen. Die Voraussetzungen für den
Moped-Führerschein gehen deutlich über die Prüfbescheinigung hinaus, die für das Fahren mit einem Mofa
vorgeschrieben ist.
Mit mindestens 14 Doppelstunden zu je 90 Minuten in der theoretischen Ausbildung und einer an den Fähigkeiten des
Fahrschülers orientierten praktischen Anleitung soll die jeweilige Fahrschule die Fahrschüler sorgfältig auf das Fahren
im Straßenverkehr vorbereiten.
Um den Moped-Führerschein zu bekommen, müssen die Jugendlichen neben der theoretischen Prüfung auch eine
30-minütige praktische Prüfung absolvieren. Nach bestandener Prüfung dürfen sie zweirädrige Kleinkrafträder und
Mopeds sowie drei- und vierrädrige Kleinkraftfahrzeuge mit einer Höchstgeschwindigkeit bis 45.km/h fahrn.
..also ich find`s gut.. :dontknow:
& Ätzend das sich die andern Bundesländer verweigert haben.. :sad:
KLICK MICH, bin eine (flauschige) Schwalbe..
Gruß Doc M. .. :wink: