brettfahrer
Bekannter User
kann es sein das das moped danach keinen guten durchzug mehr hat - gibt es evtl. negative auswirkungen?
NICHT erlaubt!brettfahrer schrieb:wie läuft des eigentlich mit dem kat entfernen - erlaubt oder nicht erlaubt ?
Ein Katersatzrohr entfernt den Kat ja auch nurCorner schrieb:wenn dann KAT-Ersatzrohr und dann is auch fraglich, obs der TÜV zulässt,
da hatten wir ja schon einige Diskussionen dazu, weiß aber grad nicht wo :dontknow:
Der Doc hat mal gesagt, dass in den Papieren (zumindest in seinen) nichts steht, dass das Moped nen Kat hätte. Darauf hin kam die Vermutung auf, das man den Kat ja einfach ausbauen könnte, wenn eh nirgends steht, dass einer da sein müsste.Corner schrieb:Und hat der Doc nicht irgendwas mal gesagt, dass bei ihm nix eingetragen is von wegen KAT usw..
Aber nix genaues weiß man nicht hm?
Tante Edit hat fertig.Buuuh schrieb:Der Doc hat mal gesagt, dass in den Papieren (zumindest in seinen) nichts steht, dass das Moped nen Kat hätte. Darauf hin kam die Vermutung auf, das man den Kat ja einfach ausbauen könnte, wenn eh nirgends steht, dass einer da sein müsste.Corner schrieb:Und hat der Doc nicht irgendwas mal gesagt, dass bei ihm nix eingetragen is von wegen KAT usw..
Aber nix genaues weiß man nicht hm?
Ob das ganze allerdings so einfach rechtens ist, halte ich für fragwürdig. In meinem Fahrzeugschein steht z.b. auch nichts davon, dass mein Motorrad Blinker hat, also....
sporty schrieb:Vielleicht hilft euch das!
Auspuff-Tüten
Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat, darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer dieselben Abgaswerte einhält wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht - es darf jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden (angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent). Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen.
Die sind unterschiedlich? Ich dachte die GSRs haben alle 91dB oder gedrosselt 89dB eingetragen?SKL schrieb:Sieht man auch an den unterschiedlichen dB-Werten am Typenschild an der Lenksäule von K6/7 und neueren Modellen...
SKL schrieb:Soweit ich weiß, kann man bei den K6 und K7 Modellen den Kat ausbauen, ohne die Abgasgrenzwerte zu unterschreiten.
Jo, kannste - stand in der vorletzten MOTORRAD auch genau beschrieben, wie da die Rechtslage ist. In deinem Fahrzeugschein steht das Datum der Homologation - wenn das vor 2006 ist, dann raus mit dem Kat. Dafür haben die neueren GSRs einen höheren dB-Wert, also mehr Toleranz beim GhostBuuuh schrieb:Die sind unterschiedlich? Ich dachte die GSRs haben alle 91dB oder gedrosselt 89dB eingetragen?
Das wär ja cool, wenn ich bei meiner K7 dann den Kat LEGAL rauswerfen könnte. Der Tüvprüfer hat davon jedenfalls nix gesagt, weiß aber auch nicht, ob er wusste, dass die vor 2006 homologiert wurde.
Argh, naja mit Ghost und ohne Kat dürft die ja nochmal ein ganzes Eck lauter werden...SKL schrieb:Jo, kannste - stand in der vorletzten MOTORRAD auch genau beschrieben, wie da die Rechtslage ist. In deinem Fahrzeugschein steht das Datum der Homologation - wenn das vor 2006 ist, dann raus mit dem Kat. Dafür haben die neueren GSRs einen höheren dB-Wert, also mehr Toleranz beim Ghost
Buuuh schrieb:SKL schrieb:Hat jemand den Artikel von der MOTORRAD zur Hand, oder liegt die aktuell sogar noch in den Regalen?
Aber nicht ins Forum einstellen! Höchstens auf Anfrage persönlich schicken!sivano2303 schrieb:Buuuh schrieb:SKL schrieb:Hat jemand den Artikel von der MOTORRAD zur Hand, oder liegt die aktuell sogar noch in den Regalen?
Müsst ich zu Hause haben und kann ich heut Abend mal scannen.
Buuuh schrieb:Aber nicht ins Forum einstellen! Höchstens auf Anfrage persönlich schicken!