hier mal der Text von Facebook von der Rennleitung ...
>>> AKTUELLE MELDUNG - RICHTIGSTELLUNG <<<
Wir müssen unseren Beitrag vom 25. Januar 2014 korrigieren.
Damals hatten wir bekannt gegeben, dass auch nach der Punktereform Manipulationen an Auspuffanlagen, wie z.B. das Entfernen des db-eater, weiterhin mit einem Punkt im neuen Fahreignungsregister belegt sein würde.
Wir gingen hiervon aus, da eine Katalogübersicht des Bundesverkehrsministerium nicht zwischen Verkehrssicherheit und Umweltbeeinflussung unterschied.
Der nun veröffentlichte Bußgeldkatalog des Kraftfahrtbundesamtes differenziert jedoch sehr wohl zwischen diesen beiden Merkmalen -
319606
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Verkehrssicherheit war dadurch wesentlich
beeinträchtigt *). B -1 90,00
319609
Sie nahmen das Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war. Die Umwelt war dadurch wesentlich beeinträchtigt *). (B - 0) 90,00
Fahrzeughalter sind in beiden Fällen von einem Bußgeld in Höhe von 135,- Euro betroffen
--- Auszug Ende ---
Den kompletten Bußgeldkatalog findet ihr hier >>>
http://www.kba.de/cln_031/nn_190298/DE/ ... 14_pdf.pdf
Demnach sind Veränderungen der spezifischen Bauteile nur dann mit einem Punkt bewährt, wenn sie auch die Verkehrssicherheit beeinträchtigen.
Dieser Umsetzung trägt der ursprünglichen Absicht der Reform nun Rechnung.
WICHTIGER HINWEIS - solltet ihr diese Information teilen wollen, bitte auch diesen Text kopieren.
Wir arbeiten an einem neuen Bildbeitrag. Danke.