Ich möchte hier mal einen Intr. Text einsetzen und hoffe auf die freundliche Genehmigung des Erstellers.
Hier nur noch ein paar Infos zu Sicherstellungen von Motorrädern (derzeit ja am Kesselberg und Sudelfeld).
Art 25 PAG - Sicherstellung
Die Polizei kann eine Sache sicherstellen
1. um eine gegenwärtige Gefahr abzuwehren,
2. um den Eigentümer oder den rechtmäßigen Inhaber der tatsächlichen Gewalt vor Verlust oder Beschädigung einer Sache zu schützen, oder
3. wenn sie von einer Person mitgeführt wird, die nach diesem Gesetz oder anderen
Rechtsvorschriften festgehalten wird, und diese Person die Sache verwenden kann, um
a) sich zu töten oder zu verletzen,
b) Leben oder Gesundheit anderer zu schädigen,
c) fremde Sachen zu beschädigen oder
d) sich oder anderen die Flucht zu ermöglichen oder zu erleichtern.
Dazu noch zur Info (auch für die mitlesende Polizeibeamte)
Eine Sicherstellung nach Polizeiaufgabengesetz(Art. 25 PAG) ist rechtswidrig, wenn der Fahrer eines KFZ einmalig die Geschwindigkeit (auch) erheblich überschreitet. Dies ist nachzulesen im Kommentar von Dr. Schmidbauer (Polizeipräsident der Landeshauptstadt Mürchen) zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Art. 25, Rn.42.
Das ist aber jetzt kein Freibrief. Vor Ort wird das Motorrad trotzdem sichergestellt. Erst im nachhinein kann Widerspruch bzw. gleich Klage erhoben werden.
Text von Seite:
http://www.vfr-oc.de/wbb2/thread.php?th ... d9529d655a
Ich finde es nach wie vor unglaublich das mit diesem Wissen die Polizie von Bayrisch Zell dennoch Motorräder einkassiert.
Ich würde jedem nun Vorsatz unterstellen und mitteilen das jeder von den Beteiligten (Polizei) eine saftige Privatklage auf den Hals bekommt.
Mehr folgt später
Mein Dank an §§-reiter
von der Kesselberg Seite:
http://www.kesselberg-online.de/index.p ... c&start=75
Das fand ich sehr intr.
Zitat Anfang: vom §§-reiter
wann eine Sicherstellung zulässig ist.
Sie ist es nicht bei einer einmaligen Geschwindigkeitsüberschreitung von 40 km/h.
Dennoch werden Motorräder bei Geschwindigkeitsüberschreitungen ab 40 km/h sichergestellt. Warum????????????????
Kann unsere Polizei, die Gesetze nicht mehr richtig anwenden?
leider dürfen sich die Betroffenen vor Ort gegen eine rechtswidrige Sicherstellung nicht wehren (wäre ja Widerstand gegen die Staatsgewalt, §§ 111 ff StGB). Sie müssen die plizeiliche Maßnahme erdulden und können sich erst hinterher dagegen wehren - Fortsetzungsfeststellungsklage
Motorradfahren ist keine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung.
Sonst dürfte man sein Motorrad nach der Zulassung gleich bei der Verwahrstelle abliefern. Für Geschwindigkeitsüberschreitungen gibt es die bekannten Bußgelder als Sanktion.
Natürlich ist auch eine Sicherstellung zur Gefahrenabwehr nach Art. 25 PAG bei extremen Verkehrsverstößen mit Wiederholungsgefahr zulässig. Wer im Sudelfeld mehrmals mit mehr als 50 km/h erwischt wird, dem wird zu Recht das bike sichergestellt.
Derzeit wird aber leider nach meiner Meinung oft ungerecht und nur gegen Motorradfahrer vorgegangen. Oder wurde bisher auch nur ein Auto im Sudelfeld sichergestellt? Die fahren oft schneller als die Motorräder!
Zitat Ende
Der Hinweis in einem anderen Beitrag auf Zeugen vor Ort notieren als Geschädigter, fand ich nicht schlecht.
Ich persönlich würde jedem Polizisten vor Ort auf die Gesetzeslage und sein vorsätzliches Handeln dagegen ansprechen und auch mit Nachduck damit drohen Ihn dann persönlich zu verklagen da er vorsätzlich dagegen verstößt wenn sogar der Hr. Dr. Schmidbauer das als oberster Dienstherr anders sieht.
Denen muß doch klar gemacht werden das wenn sich das so verhält und diese Polizisten durch uns in Kenntniss gesetzt werden, das sich der Staat dann mit Regreßansprüchen die wir durchsetzen an den Kollegen der Polizei wendet in die von diesem einfordert da grober Vorsatz nachgewiesen werden kann.
Was wäre eigentlich wenn nun alle der 16 sichergestellten Moppeds bzw. Fahrer aufgrund dessen gegen den Freistaat oder die Polizeidirektion Bayrisch Zell klagen würden. Am besten gegen den Dienststellen Leiter wegen "groben Unfug" & Vorsatz in der Gesetzesausübung.
Gleich vom Dienst suspendieren.
Hinsetzen Jungs und kreative Serien Anzeigen wg. Straftat Bestand oder sonstwas in die Welt setzen, denen muß man zeigen das es so nicht geht.
Denen gehört gleich auch noch xx private Klagen an den Hals geschmettert damit denen der Sinn nach derartigem vollends vergeht.
Eine Sicherstellung nach Polizeiaufgabengesetz(Art. 25 PAG) ist rechtswidrig, wenn der Fahrer eines KFZ einmalig die Geschwindigkeit (auch) erheblich überschreitet. Dies ist nachzulesen im Kommentar von Dr. Schmidbauer (Polizeipräsident der Landeshauptstadt Mürchen) zum Bayerischen Polizeiaufgabengesetz in Art. 25, Rn.42.
Und wozu führt diese Praxis?
WIR fahren weiter, antäuschen und abhauen.. = VOLL DEPPERT!
nix gesehen, nicht bemerkt, was auch immer, aber mein Mopped griagen die NIE.
Eigentum als eines unser höchsten Güter wird hier mit Polizei Willkür vollkommen mit Füßen getreten.
Ein Hurra auf die Selbstjustiz!!!
100 Jahre zurück und wir könnten Sie alle ausrotten...
peng peng
Wenn ich jemals vom Mopped gezogen werde, werde ich für länger in den Bau gehen...
Und die Moral der Geschicht: ich fahr auf das Sudelfeld nicht
Euer wheeler, der bald nicht mehr in Freiheit wheelt....