ich hätte mal ne Frage an die Gesetzesversteher unter Euch:
Benötigt man für die Abnahme beim TÜV (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) die 'originale ABE' (Büchlein) oder reicht dafür auch eine PDF, die man bei vielen Herstellern direkt per Download herunterladen kann?
Im konkreten Fall geht es um ne Brembo RCS 19 Pumpe.
Und in Bezug auf andere Anbauteile (ohne Begutachtungspflicht):
Wie sieht das bei einer Polizeikontrolle aus, wenn man zwar die frei downloadbare PDF, aber kein ABE-Büchlein hat?
In der Hoffnung auf vorhandes Fachwissen... oder auch einfach Erfahrungswerten.
Gruß
Benötigt man für die Abnahme beim TÜV (Begutachtung nach § 19 Abs. 3 StVZO) die 'originale ABE' (Büchlein) oder reicht dafür auch eine PDF, die man bei vielen Herstellern direkt per Download herunterladen kann?
Im konkreten Fall geht es um ne Brembo RCS 19 Pumpe.
Und in Bezug auf andere Anbauteile (ohne Begutachtungspflicht):
Wie sieht das bei einer Polizeikontrolle aus, wenn man zwar die frei downloadbare PDF, aber kein ABE-Büchlein hat?
In der Hoffnung auf vorhandes Fachwissen... oder auch einfach Erfahrungswerten.
Gruß