Hi Sporty,
guter Bericht.., ich zittiere mal einmal:
"Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat,
darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer
dieselben Abgaswerte einhält wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht -
es darf jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden
(angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent).
Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen."
Zitat Ende..., also was soll`s die GSR wurde 2oo5 Homologiert, also ...
Na zum Glück ist der Kat bei mir im Fahrzeugschein NICHT vermerkt...
Vitamin B - bringt Energie...
Gruß M
guter Bericht.., ich zittiere mal einmal:
"Ein Motorrad, das einen Kat besitzt, die Euro 2 - Norm erfüllt und vor dem 18.05.2006 eine EG-Betriebserlaubnis erhalten hat,
darf mit einem Nachrüstschalldämpfer ohne Kat ausgestattet werden. Voraussetzung hierfür ist, dass der neue Schalldämpfer
dieselben Abgaswerte einhält wie das Original. In der Praxis aber gibt es bei der AU nur einen Vermerk im Prüfbericht -
es darf jedoch auf keinen Fall die Obergrenze von 4,5 Volumenprozent CO überschritten werden
(angegebene Obergrenze für die meisten Motorräder, gesetzlich sind es sogar 5,5 Volumenprozent).
Das ist aber für alle modernen Motorräder auch ohne Kat im Auspuff zu schaffen."
Zitat Ende..., also was soll`s die GSR wurde 2oo5 Homologiert, also ...
Na zum Glück ist der Kat bei mir im Fahrzeugschein NICHT vermerkt...
Vitamin B - bringt Energie...
Gruß M