Kontrolle ohne dB-Eater

F117

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Hallo Gixxer...
hat von Euch schon mal jemand die Erfahrung gemacht Kontrolle und der Eater ist draußen, aber er liegt unter der Sitzbank und könnte ja wieder eingesetzt werden.Strafe wird es wohl trotzdem geben, aber darf man mit eingestztem Eater weiterfahren ? Und welche Strafe erwartet denn einen ??? Punkte denk ich und Geldstrafe wegen Fahren ohne BE. Aber wieviel ???

Gruß F117
 

Dr.Fraggle

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also ich bin erst vor nicht allso langer zeit angehalten worden ohne den besagten db eater.
die folge davon:

75 € geldstrafe und 3 Punkte

und es ist vollkommen egal ob der db eater unterm sitz ist oder ob er nur gekürzt ist.

be erlöschen ist auf jeden fall!!!

also lieber den eater rein und ohne angst und stress durch die gegend düsen!!!

gruss

DOC
 

hoadie

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>
also lieber den eater rein und ohne angst und stress durch die gegend düsen!!!

gruss

DOC[/QB]<hr></blockquote>

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!!

KOMMT ABER BALD
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rookie

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munich/bavaria
ein modifizierter (gekürzter) db-eater, sofern er eingesetzt ist, sollte aber bei einer kontrolle durchgehen. oder bauen die auf der strasse den db-eater aus, um nachzuschauen bzw. ihn nachzumessen?
habe zum glück diesbezüglich noch keine erfahrungen sammeln können...

ein gekürzter db-eater bewegt sich auf jeden fall von der lautstärke her im noch akzeptablen rahmen - im gegensatz zum vollkommen offenen topf mit kpl. entferntem db-eater bzw. racing-topf.
 
A

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Guest
fahre den bos oval. bos bietet zwei db eater an. einen der ein gerades rohr ist und einen der am inneren ende eine 90° krümmung nach unten hat. der erste ist ohne abe, der zweite stvzo konform (/€: habe gerade bei bos nachgeschaut, da gibts nur noch einen geraden. bin mir aber sixher, dass es da mal nen anderen noch gab, wie auch immer..). ich habe den ersten
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, das wiederum bedeutet der zollstock der polizei geht bis an die krümmerbiegung.. aber was wollen sie machen. kein polizist dieser welt hat diese technischen kenntnisse um zu wissen was alles auf dem markt ist. der sound beim bos mit race db eater ist fast wie ohne db eater also recht okay. da ich den mit ner edelstahl niete mit dem endtopf vernietet habe (sieht wie o riginal aus) wird auch keiner auf die idee kommen, da sei dran rumgepfuscht, schon garniemand wird auf die idee kommen und den ausbauen wollen..

kontrolle vor knapp ner woche ging problemlos über die bühne..

[ 17. Juli 2003: Beitrag editiert von: bad_head ]</p>
 

Robe®t

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Also ich denke schon, dass du weiterfahren darfst, wenn du den Eater wieder einbaust. Es ist aber denkbar, dass es einen Einfluss auf die Strafe haben könnte. Wenn jemand seinen Eater unter der Sitzbank spazieren fährt, kann man ihm wohl ohne Probleme Vorsatz unterstellen. Wenn man ihn nicht dabei hat ist es wohl meistens auch Vorsatz, da kann man sich aber doch ein bisschen besser rausreden.

Robert
 
A

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Guest
andererseits.. hat man ihn dabei, kann man auch problemlos die lüge (das wirds wohl in den allermeisten fällen sein) in die welt setzen, der ist vor zwei kilometern rausgefallen und ich will gerade in den baumarkt um schräubchen zu kaufen.. nur so ein gedanke
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hoadie

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Mir hat kuerzlich ein Haendler gesagt, dass es u.U. problematischer ist, mit einem ABE-Topf ohne db-eater erwischt zu werden, als mit einem reinen Racing-Topf.
"Grundsaetzlich sei es das Delikt in beiden Faellen das Erloeschen der Betriebserlaubnis, wobei aber dann beim ABE Topf ohne db eater hinzukommt, dass es eventuell noch zusaetzlich auf die Muetze gibt, weil einem ein vorsaetzlicher Taeuschungsversuch vorgehalten werden kann, waehrend beim Racing ja a priori klar ist was Sache ist.
Habe den Wahrheitsgehalt dieses Statements noch nicht recherchiert, also nur mal so in den Raum
gestellt.
 
A

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@grünes männchen der du hier noch nix dazu geschrieben hast.. gib uns doch mal einen tip zur sache.. wofür haben wir dich denn hier
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Bender

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Aus Gesprächen mit leidgeprüften Fahrern aus verschiedenen Gegenden habe ich herausgehört, dass es länderspezifische Unterscheide geben soll.

In Bayern soll rigoros stillgelegt und zwangsvorgeführt werden. Die Wiederherstellung des StVZO konformen Zustandes vor Ort soll gar nichts nützen. Anderswo gibt es zwar auch Punkte aber die Weiterfahrt (auch im unzulässigen Zustand) ist möglich. Es muß im Nachgang der Nachweis der Wiederherstellung des StVZO konformen Zustandes nachgewiesen werden. Gibt es im Forum persönliche Erfahrungen, die das bestätigen?

Die Stillegung ist m.E. nur bei einer Gefahr für den Straßenverkehr rechtens. Diese kann aber durch die lautere Geräuschentwicklung eigentlich nicht gegeben sein. Sonst müssten ältere Maschinen, insbesondere mit ausgebrannten Originaltöpfen (und damit schlimmstenfalls mängelbehaftet aber zugelassen) den Verkehr durch die Geräusche auch besonders gefährden. Da man diese aber nicht aus dem Verkehr zieht, könnte man nun folgern, dass "der Verkehr" die Geräusche nicht nach laut und leise beurteilt, sondern nach erlaubt und nicht erlaubt. Und dass sich "der Verkehr" eben bei unerlaubten Geräuschen mehr erschreckt und gefährdet fühlt, als bei lauteren aber erlaubten. Wie macht der das nur? Klingt komisch, muss aber wohl so sein. Sonst müsste man sich ja nicht diese Mühe machen, ihn mit aller Macht vor diesen unerlaubten Geräusche zu schüzen und dafür sogar die Mobilität einer Person einzuschränken. Damit ist man schon nahe an einer Grundrechtsverletzung.

Welche Erfolgsaussichten hat man wohl, wenn man sich nach einem Spießrutenlauf nach bayerischen Modell beschwert? Weiß es jemand?

Gruß...
 
A

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Guest
<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von Bender:
<strong> Damit ist man schon nahe an einer Grundrechtsverletzung.
</strong><hr></blockquote>

du wärst der perfekte student für meinen ö-rechts prof
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der hätte seine freude mit dir. der würde dir nur etwas ind der richtung hier sagen "eine gleichheit im unrecht gibt es nicht". und man kann sich auf diese nicht berufen. zeigst du einen fahrer einer älteren maschine mit dröhnendem auspuff an und die polizei unternimmt dagegen nichts (stillegeung, vorführung, weiterfahren lassen) und dies bewegt sich nicht innerhalb eines gesetzes, dann macht sich der vollziehende beamte eines dienstvergehens schuldig. (ist dem dann aber nachzuweisen) daraus zu schliessen, wenn der darf, dann darf ich auch, ist gottlob vor deutschen gerichten keine erfolgversprechende argumentation..

anders siehts im positven sinne aus. gibt es eine genaue gesetzliche reglung (z.b. max. zulässige db) und du bewegst dich innerhalb dieser, dann hat der polizist ein porblem, weil er ein gestz falsch angewandt/ausgelegt hat. gibt es eine so spezielle reglung nicht, liegt es vermutlich im pflichgemäßen ermessen des beamten, wie weiter verfahren wird. wird das ermessen fehlerhaft ausgeübt, dann kannst du dich bei dessen dienststelle beschweren, ergebnis dürfte bestenfalls eine ermahnung des polizisten sein. da an den geschehenen tatsachen nichts mehr abänderbar ist (im gegensatz z.b. zu einem räumungsbescheid der aufgrund fehlerhafter ermessensausübung erlassen worden ist), schaust du in die röhre.. und bei der nächsten allg. verkehrskontrolle mit diesem beamten zerlegen die dir das moped noch auf dem parkplatz in alle einzelteile.. die den beamten nachgesagte faulheit und dummheit gibt es nicht.. und solche querulanten merkt man sich
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schon um seine rachegelüste mal irgendwann zu befriedigen.. (ich sprech da aus erfahrung
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.. aber auf beamtenseite
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)

[ 18. Juli 2003: Beitrag editiert von: bad_head ]</p>
 

hoadie

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Anbei § 3 des Polizeigesetzes:

§ 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.


ALSO WENN ICH MIR DIESEN PARAGRAPHEN DURCHLESE, DANN FAELLT ES MIR SCHWER ZU GLAUBEN, DASS DIE RENNLEITUNG EINEN RACING-TOPF EINFACH ABSCHRAUBEN KANN. EIN FOTO ALS BEWEISMITTEL UND EIN PROTOKOLL SOLLTEN HINREICHENDE MASSNAHMEN ZUR ZIELERREICHUNG SEIN!!!! UND UM ZIELERREICHUNG GEHT ES DOCH LETZTLICH!!

Sollte mir das jemals widerfahren, so wuerde ich
die Rennleitung definitiv darauf hinweisen
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[ 18. Juli 2003: Beitrag editiert von: hoadie ]</p>
 

Dr.Fraggle

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ist sowieso alles zum kotzen - als ich damals kontrolliert worden bin ist ne duc an uns vorbei gefahren und die war schon bei niedriger drehzal lauter wie ich ohne db eater. auch ne harley übertrifft den geräuschpegel ungemein - also sind wir wieder die leittragenden!!!
 

Bender

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Hi bad_head,

es liegt mir natürlich fern, hier (d)einen Ö-Rechts Prof. in Frage zu stellen. Wenn solche Spielchen mich auch schon immer fasziniert haben. Mein Ö-Rechts. Prof hatte es auch nicht immer leicht
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. Gleichheit im Unrecht gibt es nicht. Da ist was dran. Gleichheit im Glück gibt es schließlich auch nicht. Und Dienstaufsichtsbechwerden sind auch nicht der Bringer.

Ich stelle einfach Beobachtungen an und dann ein paar Gedanken in den Raum und komme zu dem Schluss, dass eine rein an der Sache selbst orientierte Argumentationskette oft nicht im selben Ergebnis mündet, wie eine anhand juristischer Schriften und Instrumente vorgenommene Herleitung. An der Darstellung muss ich noch etwa feilen, dann kann ich irgendwann eine Satire daraus machen.

Fakt ist, dass es dem Ohr keinen Unterschied macht, ob 99db erlaubt sind oder nicht. Fakt ist aber auch, dass die Bearbeitung von 99 db in der Verwaltung je nach Zustandekommen deutliche Unterschiede kennt. Dagegen ist erst einmal auch nichts einzuwenden. Schleißlich liegt es im Trend, die Umweltbelastung zu verringern und da ist eine Verschärfung der Bestimmungen legitim. Übergangsregelungen und Bestandsschutz werden ja regelmäßig auch vorgenommen. Damit habe ich wirklich kein größeres Problem. Wenn in meinen Ohren auch die neuen leisen Maschinen teilweise verheerend klingen – lieber laut und gut als schaurig aber leise. Leise und gut ginge ja auch noch, habe ich aber selten gehört.

Du hast geschrieben, dass der Beamte vor Ort seinen Ermessensspielraum hat und dass er gehalten ist, diesen sorgfältig abgewogen auszunutzen. Prima Sache. Und aus meiner eigenen Erfahrung in Staatsdienst nicht immer ganz einfach. Zumindest tun sich manche Leute damit deutlich schwerer oder nehmen es auch mal zu leicht. Wo bleibt aber dieser Spielraum, wenn z.B. in Bayern grundsätzlich sofort still gelegt wird?

Mein Problem fängt genau dort an, wo ich einen Mangel adhoc beheben könnte, ich dieses auf Grund der Ermessensentscheidung meines Gegenüber jedoch nicht darf und mir daraus ein Schaden entsteht. Die Strafe für die Ordnungswidrigkeit ist katalogisiert. Also nicht das Problem einer Entscheidung. Wenn ich nun darüber hinaus die Maschine stehen lassen und mich den Umständen ausliefern muss, dadurch weitere Kosten und andere Nachteile entstehen, ist die Verhältnismäßigkeit m.E. nicht mehr gegeben (siehe auch Beitrag von hoadie). Der Grund für die Stillegung entfällt bei Einbau des db-Eaters. Übrig beibt höchstens ein fehlender Schweißpunkt, der aber zu beurteilen ist wie ein Defekt an einer zulässigen Einrichtung. Wie z.B. ein def. Nebelscheinwerfer. Damit darfst du auch beim TÜV wieder vom Hof fahren und kein Polizist würde das Fahrzeug still legen. Ungeachtet dessen bleibt deine Verpflichtung, den Defekt unverzüglich (auch in gewissen Grenzen dehnbar) zu beheben. Es gibt wohl auch Gegenden, in denen man sogar mit illegalem Auspuff weiter fahren darf und anschließend das Motorrad in "geordneter Fassung" vorführen muss. Solange eben keine besondere Verkehrsgefährdung damit verbunden ist. Das klingt nach Vernunft.

Wenn es darum ginge, den Leuten einen ordentlichen Denkzettel zu verpassen, wäre es ehrlicher, die Strafe im Bußgeldkatalog anzuheben. Das käme wenigstens von der zuständigen Instanz. Da weiß man, was man hat
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.

Gruß...
 

cyber

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hi

also ich habe mein mopped beider wache abstellen müssen und erst am nächsten tag abholen dürfen und das auch erst als ich dehn oginal topf draufgeschraubt habe dehn race habe ich erst nach 3 wochen bekommen als ich die straffe behzahlt habe 78,32 öören und 3 Punkte=)) was solls jetz wenn sie mich eewischen muss ich woll die ganze auspuff anlage abbauen da nämlich jet akra kommplet drauf ist=)))


mfg cyber
 
A

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Guest
@cyber
wer von uns beiden hatte den einfall mit der signatur zuerst, du oder ich ?

@bender
du hast mit deinen ausführungen natürlich vollkommen recht. so zumindest, benutztman den gesunden menschenverstand. leider ist es in unserer förderalen gesellschaft nicht immer so, dass sich vernunft auch durchsetzt. das fängt schon bei der polizei an. innere sicherheit ist ländersache, das wird sich aufgrund art. 79 gg auch nie ändern, denn es betrifft die den ländern noch verbliebene souveränität, und eine 2/3 mehrheit für eine gg änderung wird sich nicht finden. also kocht im zweifel bei der auslegung von gesetzen jedes bundesland sein eigenes süppchen. darum gehst du in bayern zu fuss und in sachsen fährst du vielleicht weiter. es macht also keinen sinn sich darüber aufzuregen, es ist im grunde sogar rechtens.

recht haben und recht bekommen sind bei uns nunmal 2 verschiedene dinge. aber das wirst du wahrscheinlich selbst wissen (scheinst ja auf dem gebiet auch vorgebildet zu sein).

@hoadie
§ 3 Grundsatz der Verhältnismäßigkeit
(1) Von mehreren möglichen und geeigneten Maßnahmen hat die Polizei diejenige zu treffen, die den einzelnen und die Allgemeinheit voraussichtlich am wenigsten beeinträchtigt.

(2) Eine Maßnahme darf nicht zu einem Nachteil führen, der zu dem erstrebten Erfolg erkennbar außer Verhältnis steht.

(3) Eine Maßnahme ist nur solange zulässig, bis ihr Zweck erreicht ist oder sich zeigt, daß er nicht erreicht werden kann.


spielen wirs doch mit dem fehlenden aber im "handschuhfach" liegenden db eater mal durch:

das fahrzeug temporär still zulegen ist sicher eine geeignete massnahme, um das bewegen eines nicht stvzo konformen fahrzeuges zu verhindern. eine beinträchtigung der allgemeinheit ist nicht zu erkennen. die des einzelnen ist da. fraglich ist ob sie ausser verhältnis zum zweck ist. passiert das im odw und einer kommt aus heppenheim, dann ist die beeinträchtigung eher klein, kommt er aus hamburg siehts schon wieder anders aus. doch selbst dann würde ich die temporäre stilllegung noch im rahmen des gesetzes sehen.

zweck der massnahme ist die aufrechterhaltung der verkehrssicherheit, ein allgemeingut. massnahme ist fussweg zum nächsten bus mit anschliessender montage eines vernünftigen schalldämpfers. mittel/zweck verhältnis ist dabei nicht aus dem gleichgewicht. würden sie verlangen das moped sofort ohne nachbesserung in die presse zu schaffen, dann entstünde ein nachteil, der in keinem verhältnis mehr zum angestrebten zweck steht.

abs. 3 ist der interessanteste.. die stilllegung ist nur solange zulässig, bis der zweck erreicht ist. zweck war nur das stvzo konforme fahrzeug zum öffentlichen strassenverkehr zuzulassen. hat er den db eater nun dabei, und kann ihn vernünftig wieder einsetzen, so dass der auspuff wieder die voraussetzungen für eine be erfüllt, dürfte es sehr schwierig sein, die massnahme (stilllegung) weiter aufrecht zu erhalten. in dem falle hätte ich erhebliche bedenken, wenn sie dich nicht weiter fahren lassen würden..

hast du allerdings ne racinganlage drauf und keinen eater dabei, dann kann die karre stehen bleiben, so zumindest würde ich diesen § 3 auslegen.

ich seh schon, wir werden hier als nächstes noch nen forumsanwalt beschäftigen.. man und ich habe urlaub.. und befass mich mit sonem kram.. ich geh wieder in die garage basteln..
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Bender

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von bad_head:
<strong>...@bender
du hast mit deinen ausführungen natürlich vollkommen recht. so zumindest, benutztman den gesunden menschenverstand...</strong><hr></blockquote>
Klar habe ich Recht
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. Aber über die Zuständigkeit der Länder bin ich mir auch im Klaren. Ebenso weiß ich, dass viele Dinge rechtens und dabei vielleicht doch nicht ganz der Weißheit letzter Schluss sind, man sie aber dennoch nicht so einfach ändern kann. Gesetze sind irgendwie ja auch immer Kompromisse,die eine Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte haben. Bei Zuständigkeiten der Länder ist es daher verständlich, dass es Unterschiede gibt. Auf jeden fall macht es gelegentlich Spaß, sich ein klein wenig darüber zu amüsieren. Das ist besser, als den Humor zu verlieren.

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von bad_head:
<strong>...darum gehst du in bayern zu fuss und in sachsen fährst du vielleicht weiter...

...abs. 3 ist der interessanteste.. die stilllegung ist nur solange zulässig, bis der zweck erreicht ist. zweck war nur das stvzo konforme fahrzeug zum öffentlichen strassenverkehr zuzulassen. hat er den db eater nun dabei, und kann ihn vernünftig wieder einsetzen, so dass der auspuff wieder die voraussetzungen für eine be erfüllt, dürfte es sehr schwierig sein, die massnahme (stilllegung) weiter aufrecht zu erhalten. in dem falle hätte ich erhebliche bedenken, wenn sie dich nicht weiter fahren lassen würden...</strong><hr></blockquote>
Genau das scheinen die Jungs in Bayern aber anders zu beurteilen als wir.

<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>Original erstellt von bad_head:
<strong>...ich seh schon, wir werden hier als nächstes noch nen forumsanwalt beschäftigen.. man und ich habe urlaub.. und befass mich mit sonem kram.. ich geh wieder in die garage basteln..
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</strong><hr></blockquote>
Ich hoffe nicht, dass sich das eines Tages rechnen würde.
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Einen schönen Urlaub noch und viel Spaß in der Garage...
 

AVIDPJ

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Hi Leute !

Mein Senf dazu.
Das mit den unterschiedlichen Ländersitten stimmt.
Kennes es aus pers. Erfahrung als Zeuge von
einer Kontrolle nähe Nürburgring (Mayen).

Da wird radikal der Topf abgeschraubt und beschlagnahmt.
Wie das Mopped dann abgeschleppt wird -(ohne zu fahren) bleibt Probl. des Halters.

Da gab es vor ca. 1,5 Jahren schon ein riesen Diskussions-Spektakel wg. dieser Radikalmethode und großen Artikel in Motorrad.

Ergebnis die kamen damit bis heute durch !!
Mein Kumpel hatte damals einen serienmäßigen unmanipulierten aber dennoch zu lauten (ausgebrannten) ABE_Shark Auspuff an seiner 96 er Fireblade.

Das war ein völlig versautes Wochenende, denn wir mußten in der Tat nach Hause fahren und nen Hänger holen.

In Hessen z.B. Odenwald gibts glücklicher Weise
eine Mängelanzeige mit 75,- Euro und 3 Punkte.

Nach meiner Kenntnis ist es völlig egal ob Racing,
ABE ohne oder ABE mit manipuliert - außer
wenn jemand meint man müsse einen Racingauspuff
selbst mit einer KBA Nummer oder ähnl. versehen
der kommt unter Umständen wg. Urkundenfälschung
zusätzlich dran.

Loud Pipes saves our Lives !!!!
Aber zu loud is bad for our Portmonaie!!!

Alle Angaben nach meiner persönlichen Kenntnis
ohne Gewähr auf Richtigkeit!!!!!
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crazylili

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<blockquote><font size="1" face="Verdana, Helvetica, sans-serif">Zitat:</font><hr>
...
das wiederum bedeutet der zollstock der polizei geht bis an die krümmerbiegung.. ..
<hr></blockquote>

Und damit hast Du definitiv verloren
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Weil´s dann ein einfacher Resonanzdämpfer ist und die sind meines Wissens total verboten, auch wenn sie noch von einigen Prüfstellen eingetragen werden(illegalerweise).

Allerdings sollte im Topf ein großmaschiges Drahtgitter schlimmstes von der grün-weißen Front verhindern
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Gruß

crazylili
 
A

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hi lilly

du hast da gleube ich mich zitiert.. ich bin durch die kontrolle ohne beanstandung durch gekommen.

auch kann ich mir nicht vorstellen, dass bos einen endtopf mit abe (e-kennzeichnung) verkauft, der in deutschland nicht zulässig ist..
 
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