Ich muss Dich leider korrigieren, die Berechnung des Flottenverbrauchs ist noch irrer und unrealistischer!
Ein E-Auto zählt doppelt mit 0 , deshalb überschreitet schon seit Jahren kein Hersteller den Grenzwert des Flottenverbrauchs (95 g CO2/km).
Beispiel CO2 (g/km) Flottenverbrauch:
Es wird 1 E-Auto (0 g/km) und 1 SUV (270 g/km) zugelassen ----> Flottenverbrauch 2x0 g + 1x270 g = 270 / "3" = 90 g CO2/km alles OK!
da sind die Franzosen mal wieder schon einen Schritt weiter :
Da die Franzosen dabei mittlerweile kräftig hinlangen, hat dieses System eine echte Steuerungswirkung. Und die wird laut eines Entwurfs des französischen Finanzministeriums vom 27. September 2023 ab 2024 noch drastischer ausfallen, denn der neue Strafenkatalog für 2024 sieht noch einmal kräftig erhöhte Tarife vor.
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CO₂-Tarife greifen früher und werden höher
Strafzahlungsfrei bleiben nur Modelle mit einem CO₂-Ausstoß von 117 g/km oder weniger (bisher gilt noch ein Schwellenwert von 122 g/km CO₂). Darüber zeigen sich die Strafzahlungen in Gramm-Schritten gestaffelt, mit progressiver Tendenz. Bereits bei 141 g/km CO₂ wird die 1.000-Euro-Marke übersprungen. Über 5.000 Euro werden ab 163 g/km CO₂ fällig. Fünfstellig fallen die Strafzahlungen aus, wenn mal 172 g/km CO₂ in den Dokumenten stehen. Die letzte Marke liegt bei 193 g/km CO₂. Alle Modelle darüber bedingen einen Zuschlag von 60.000 Euro. Bisher waren erst über 226 g/km CO₂ 50.000 Euro fällig. Wem g/km CO₂ nicht greifbar genug sind. Die 193 stehen bei Benzinern für einen Durchschnittsverbrauch von etwa 8,1 Liter, bei Dieselmodellen für etwa 7,3 Liter.
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Die bisherige Deckelung der Strafsteuer auf 50 Prozent des Kaufpreises entfällt zudem ab 2024. Auch wer einen Gebrauchtwagen importiert, wird zur Kasse gebeten – 2024 mehr, als in den Jahren zuvor. Für jedes Jahr, in dem der Wagen bereits zugelassen war, wird allerdings ein Abschlag von fünf Prozent (bisher 10 %) gewährt. Strafzahlungsfrei bleiben so nur Gebrauchtwagen, die 20 Jahre oder älter sind.
Dicke zahlen Gewichtszuschlag
Nachjustiert wird auch die als SUV-Steuer bekannte Gewichts-Strafsteuer. Hier werden Autokäufer von Verbrennermodellen für jedes Kilogramm über einem Schwellenwert zur Kasse gebeten. Bisher lag der bei 1.800 Kilogramm. Ab 2024 sinkt der um 200 auf nur noch 1.600 Kilogramm. Für jedes Kilogramm Gewichtsüberschreitung sind bei der Zulassung einmalig zehn Euro fällig. Im Jahr 2025 soll diese Gewichtsbesteuerung dann auf Hybrid-Modelle ausgedehnt werden. Mit Rücksicht auf die schweren Energiespeicher wird Modellen mit über 50 Kilometer rein elektrischer Reichweite ein Nachlass um 200 Kilogramm, aber maximal 15 Prozent des Gesamtgewichts eingeräumt