Hi lasa,
..ist so keine Strafe im Bußgeldkatalog explizit aufgeführt..
(theor.max. 1o.-, oder ne Vorfahrtsbescheinigung das du`s in nem
bestimmten Zeitraum, meist 14.Tagen reparierst & dir dies auf ner
PI deiner Wahl vorzeigen mußt..)
Zitat §- Katalog:
"
Standlicht (auch Begrenzungslicht genannt) muss zusammen mit dem Abblendlicht oder Fernlicht leuchten.
So wird sichergestellt, dass bei einem Ausfall einer anderen Fahrzeugbeleuchtung
(Abblendlicht, Fernlicht) vom
Gegenverkehr zumindest die Umrisse des eigenen Fahrzeugs wahrgenommen werden können. Ansonsten ist
das Standlicht zur Beleuchtung eines stehenden Fahrzeugs vorgesehen, wobei die Lichtstärke des Standlichts
nach vorne nur einige Prozent des Abblendlichts entspricht. Auf der Rückseite des Fahrzeugs wird das Standlicht
oftmals in Kombination mit der Kennzeichenbeleuchtung bzw. Parklicht kombiniert eingeschaltet.
Solang die zwote Birne brennt & du dem Hernn in Grün/Schwarz glaubhaft versicherst, die Birne hätte
bei
"Betriensbeginn" (vor Antritt der Fahrt!) noch geleuchtet hätte,gibt`s sicher kein
(e) Problem
(e)..
Mach dich Locker..
.