Paddy Lac
Bekannter User
Mich interessiert letztlich nicht wirklich, was sich deutsche/europäische Behörden so in ihrer Langeweile ausdenken
sicherlich kann man den Reifen fahren wie du es beschreibst, aber dies sollte dennoch auch in Deinem Interesse sein die Vorgaben des Gesetzgebers zu befolgen.
Fahrtauglichkeit hin oder her...das interessiert ja im Falle bedauerlicherweise weder den Gesetzgeber noch den Versicherer.
Im falle eines Unfalls hat dies nicht nur haftungsrechtliche Konsequenzen dergestalt zur Folge, dass der Versicherer zwar den Schaden regulieren muss, aber unter Umständen Halter bzw. Fahrer anschließend in Regress nehmen kann.
Sollte man mal im Hinterkopf behalten wenn man nicht auf vermeidbaren Kosten und damit verbundenen Streitigkeiten u.U. hocken bleiben will.