Es geht darum :
Aber wenn ich die Fußrasten entferne kann keine 2. Person mitfahren. Im Fahrzeugschein steht aber dass 2 Sitzplätze vorhanden sind.
Ich zitiere mal hierzu die StVZO
Eine Option ist sich den Fahrzeugschein ändern zu lassen und sich nur einen Sitzplatz eintragen zu lassen.
Genau und wenn ich dann die Soziusrasten wieder anbauen lassen muss ich wieder auf zweisitzer umtragen lassen.
genau deswegen meinte der vom TÜV zu mir, das umtragen lassen macht keinen Sinn.
Hi Forum`s Ma-mar`tina/Cheffe, Domi,
...jep & genau hier
"ist der Hase begraben" fängt der Ärger u.U. an, wenn die Sitzbankabdeckung
montiert ist, die
(hintern, Sozius-) Fußrasten abgeschraubt werden & auf Solo-/Einsitzer-betrieb umzu-
-bauen/-rüsten...
Das
"der Graukittel" oder der
e das gern
"machen würd" is scho klar, klar nur der Tod ist umsonst
& sogar der kost a Geld..
Den 2.ten/Sozius-Platz
"auszutragen ist nicht schwer", den aber hinterher/irgendwann wieder
eingetragen zu bekommen, da reicht`s eben nicht aus, die Fußrasten x schnell wieder
anzuschrauben...
Um ne Einzelabnahme kommt man dann net rum...
Was ist den mit denjenige/n die ne
(Sozius-)Griffabdeckung
(ohne ABE, die Abdeckung selber braucht ja keine)
verbaut haben, die müßten dann
(rein StVO-§-lich) auch sofort zum TÜV & auf Einsitzer
"umtragen" laßen..
(oder machen sich nen Lederriemen mittig rum, als Halterung/Griff ist`s völlig ausreichend!)
Warum meint ihr haben manche Moped`s
(vor allem "Schopper", HD`s..) so nen ätzenden, unansehnlichen
"Riemen um"..?
Mit Sicherheit net, weil`s so wunder-bar/-schön "Oldschool" ist.., habt`s doch sicher schon x g`sehn:
Wobei es StVO-mäßig i.d.R. relativ wurscht ist, da kein
Schutzmann weg. sowas nen Streß macht....
& fall`s man doch deswegen
"gerügt/bemängelt" wird, sag`st einfach die Abdeckung wurde grad
eben erst montiert, wird g macht - Fin-Ente...
StVO-§-rechtlich, ist`s folgend:
§ 35a Abs. 9 StVZO "Zum Befördern eines Sozius muss das Fahrzeug mit einem zweiten Sitz ausgestattet sein."
§ 61 StVZO ergänzt dazu: Zur Beförderung eines Beifahrers muss das Krad mit einem Haltesystem und Fußstützen
ausgestattet sein.
Das heisst erst einmal, wenn ich keinen Sozius befördere muss auch kein zweiter Sitz vorhanden sein. Wenn kein
zweiter Sitz vohanden ist brauche ich auch kein Haltesystem und/oder Fußstützen.
Wenn ich auch noch eine Abdeckung montiert habe sollte sich die Frage erst gar nicht stellen. Und falls doch, bei
der nächsten Kontrolle wird es sicher ein Spaß, wenn man den
"Kontrolleur" damit konfrontiert, sofern man Bock
darauf hat.
§ 13 Abs. 1 FZV besagt, dass diese Änderung, Achtung!"...bei der nächsten Befassung mit der
Zulassungsbescheinigung durch die Zulassungsbehörde" in der Zulassungsbescheinigung Teil 1
(alter Fahrzeugschein) vermerkt werden muss.
Letzteres kann sich ja hinziehen...
(z. B. Halterwechsel, Umzug)
Mein
er verzählt in so ner Situation:
"..des mach ma, wennst eh d`Papiere
(a x) ändern mußt, sprich spät. bei der nächsten HU/TÜV-
Termin/-inspektion.., des langt
(reicht), paßt scho..
(Allein die "neuen Papiere" kosten ja scho..)
Krafträder, auf denen ein Beifahrer befördert wird, müssen mit einem Sitz für den Beifahrer ausgerüstet sein. Dies gilt
nicht bei der Mitnahme eines Kindes unter sieben Jahren, wenn für das Kind ein besonderer Sitz vorhanden und durch
Radverkleidungen oder gleich wirksame Einrichtungen
dafür gesorgt ist, dass die Füße des Kindes nicht in die Speichen
geraten können.
Mei Leidl`s ich hoff
(auch in eurem interesse) das sich der Winter nun baldmöglichst verpißt, nicht das
noch jemand von euch lieben
(oder ich..) Schaden nimmt...
Ihr euch endlich x wieder
"den Kopf frei fahrn könnt"..
Lieber Wolkenschieber da droben, bitt mach schönes Wetter & gib dem Volk wieder ihre geliebten
Einspurfahrzeuge....
...Herr wir preißen/loben dich/dir...
Aber wenn wir eh x wieder beim Verwirrungsstiften/Panikmachen anbelangt sind..
Manche hier haben ne Sportfußrastenanlage
(ohne Soziusgestänge/Rasten), + ne Sitz- & Griff-
-abdeckung & keinen
"Halteriemen" montiert, alles mit
ABE/Teilegutachten, bzw. eingetragen
(Fußrastenanlage)...
...trotzdem aber
(immer noch..) im Schein ihren 1.+1., bzw. nen Zweisitzer
(serienmäßig) in den
Papieren stehn haben..
Dies seit Jahren, schon 3x so beim TÜV & in Xx.Polizeikontrollen gekommen ist, hierbei wegen
jedem erdenklich möglichem
(Kinderkack) Streß bekommen hat...
ABER: Noch nie wegen der
(theor.eigtl. falschen) Sitzzahl...
PS: Wer jetzt meint besonders schlau oder §.es-konform unterwegs zu sein, der bedenke
(u.U. irgendwann, viel auch nie) meiner
(Er-fahr-ungswerten, "teuren") Worte..
PSs: ... was soll ich jetzt z.B. machen, hab momentan an der GSR ne Rizoma-rastenanlage
eingetragen
(als Zweisitzer, trotz (komplett) fehlenden Sozius-rasten/-gestänge..
Aber nach nem Sturz (x wieder) das Originalgestänge/Fußrastenhalteplatte
, der orig.
Sitzbank
(ohne Abdeckung) aber in Verbindung mit der
(Halte-/Sozius-)Griffabdeckung..?
PSsSst:
& jetzt meine Damen und Herren, schließen sie bitte die Auge, ja sehr gut...
jetzt langsam & tief durch den Mund ein-at-men, kurz,einen Wimpernschlag innehalten...
& jetzt durch die Nase ausatmen....
Jetzt wieder durch den Mund ein - at - men
& j e t z t auuuuuuuuuuuuuuusSs.......
Sehr schön, & jetzt wieder...
Etwas leise, entspannende Hintergrundmusik hilft....
Nix für ungut, seit`s mir net bös....
möp - möp... :wink: