Euro 4 Seitliche Reflektoren

U

User 1291

Guest
Hallo zusammen, meine ist BJ 2017 Euro,die wurde auch mit den hässliche Tellern ausgeliefert...gleich weggeschraubt... hab bei 2 TÜV Stellen angefragt, man darf seitlichen Reflektoren anbringen:dash2: (wer will das schon) muss man aber nicht:0307-err:

Gruß
Capjones
 

Freak69

Aktiver User
Supporter
Sponsor 2023
Sponsor 2022
Reaktionen
8.489
Punkte
113
Ort
Wedemark
Bike
GSX-S Black Fighter
Farbe
Schwarz
Hallo zusammen, meine ist BJ 2017 Euro,die wurde auch mit den hässliche Tellern ausgeliefert...gleich weggeschraubt... hab bei 2 TÜV Stellen angefragt, man darf seitlichen Reflektoren anbringen:dash2: (wer will das schon) muss man aber nicht:0307-err:

Gruß
Capjones

Lass dir das am besten Schriftlich geben ;)
 

riemaer

Bekannter User
Reaktionen
426
Punkte
63
Alter
53
Ort
09509 Pockau
Bike
GSXS1000
Farbe
schwarz
....die seitlichen Dinger haben bei mir keine Stunde überlebt! :blush:
 
U

User 1291

Guest
Hab ne einfache Antwort per Mail bekommen; ohne Stempel … aber… hab Montag TÜV Termin, dann kann ich Euch mehr berichten
 

riemaer

Bekannter User
Reaktionen
426
Punkte
63
Alter
53
Ort
09509 Pockau
Bike
GSXS1000
Farbe
schwarz
...warum kackt Ihr Euch wegen den Dingern (seitl. Reflektoren) fast in die Hose? Weg damit und gut! Ich bin da eher der Praktiker...
 

riemaer

Bekannter User
Reaktionen
426
Punkte
63
Alter
53
Ort
09509 Pockau
Bike
GSXS1000
Farbe
schwarz
:dance2:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Die seitlichen Reflektoren können montiert sein, sie müssen es jedoch nicht!

Siehe hierzu § 51a StVZO - Seitliche Kenntlichmachung

„(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein. Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.“

Solange also euer Moped nicht länger als 6 m ist und ihr keinen Anhänger zieht, braucht ihr die Teile nicht, faktisch sind sie nicht vorgeschrieben!

Sofern ihr aber welche anbringen wollten, greift dann der Absatz 3:

„(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.“

Also wenn Reflektoren, dann nach den Maßen, die in Absatz 1 genannt sind.

Absatz 5 besagt, dass reflektierende Felgenaufkleber gesetzeskonform im Sinne der StVZO sind.

Quelle: § 51a StVZO - Einzelnorm

+++ +++ +++

Nachfolgend auch noch ein lesenwerter Link zu dem Thema:
Bußgeldkatalog § 51a StVZO: Seitliche Kenntlichmachung

„Aber bei welchen Fahrzeugen ist die Anbringung von zusätzlichen Leuchten laut § 51a StVZO vorgeschrieben? Für Personenkraftwagen (Pkw) gelten die Richtlinien aufgrund ihrer Bauart nicht.
Kleinere Kraftfahrzeuge sind in der Regel nicht breiter als 2.20 Meter und decken dadurch die Fahrspur oder Fahrbahn nicht komplett ab. Ziehen sie jedoch Anhänger, ist die Beleuchtung laut StVZO am Hänger vorgeschrieben.

Für folgende Klassen von Fahrzeugen sind seitliche Markierungen und Leuchten – gegebenenfalls auch abnehmbare – vorgeschrieben:

  • Kraftfahrzeuge mit einer Länge von über sechs Metern, z. B. Lastkraftwagen, Sattelzugmaschinen, Kraftomnibusse
  • Anhänger, etwa auch Wohnwagen, Pferdeanhänger usf.
  • land- und forstwirtschaftliche Bodenbearbeitungsgeräte, die von einer Maschine im Straßenverkehr gezogen werden“
(Liebe Admins, ich hoffe der Link geht mit den Regeln klar, ich blicke da einfach nicht durch. Falls nicht, sagt Bescheid, dann lösch ich das!)

Vielleicht verhilft mein Beitrag zu etwas mehr Rechtssicherheit zu dem Thema. Auf jeden Fall deckt sich das mit den Beiträgen von @Capjones und dessen TÜV-Kontakt.

Halten wir fest: StVZO ist ein A****loch :boxen:

Cheerioh...:drinks:
 

moto

Bekannter User
Reaktionen
419
Punkte
63
Alter
51
Ort
mArsch8
Bike
GSX-S1000
Farbe
Mattschwarz
@Dude
Ich würde dir vollkommen Recht geben, wenn ich mir sicher wäre. Warum bin ich mir unsicher?
Weil der Hersteller von Hause aus schon diesen Kotzhäßlichen Seitenstrahler montiert und so auch dem Kraftfahrbundesamt
zur Abnahme gegeben hätte..... hm ....
 
G

Gelöschtes Mitglied 123

Guest
Bin kein Anwalt für Verkehrsrecht aber ich denke die Sache verhält sich so, was in der Stvzo zu Seitenstrahlern bzgl. der Länge etc. eines Kfz steht interessiert in diesem Fall nicht.
Das Fahrzeug wurde nach Euro 4 homologiert und vom KBA abgenommen und in der Homologation für die EU4 steht genau drin welche Kriterien zu erfüllen sind.
Verändere ich das Fahrzeug bzgl. der Euro 4 so verliert das Fahrzeug die vom KBA erhaltene ABE.
EU 4 beinhaltet ja auch die OBD Schnittstelle und den Aktivkohlefilter, davon steht auch nichts in der Stvzo aber Ausbauen darf ich es trotzdem nicht.

Ich kann nichts dafür, ich hab mir das nicht ausgedacht...:eusa-naughty:

Deshalb fahre ich lieber EU3 :dance2:
 
Zuletzt bearbeitet von einem Moderator:

A.F.

Bekannter User
Sponsor 2022
Reaktionen
395
Punkte
63
Ort
25451 Quickborn
Bike
GSXS1000F
Farbe
Blau
Seit 2005 müssen Kraftfahrzeuge für den deutschen Markt nicht mehr zwangsläufig vom Kraftfahrtbundesamt abgenommen werden (EU-Übereinstimmungsbescheinigung) oder auch COC Bescheinigung genannt. Es muss wohl EU-Länder geben wo die seitlichen Reflektoren vorgeschrieben sind .
 
U

User 1291

Guest
Hallo zusammen,

also--die TÜV Plakette ist drauf:icon-biggrin:... ohne seitliche Reflektoren. Ich habe den Prüfer nochmals darauf angesprochen. Er hat das gesagt was Dude weiter oben schon gepostet hat, es gilt nur für Fahrzeuge über 6 Meter die sind Kennzeichnungspflichtig. Für Motorräder gilt das nach wie vor nicht, nur der hintere Reflektor beim Nummernschild sollte vorhanden sein
42239
Gruß Capjones
 

Sebschesche

Bekannter User
Sponsor 2020
Reaktionen
119
Punkte
43
Alter
35
Ort
Wunstorf
Bike
Suzuki Gsx S 750
Farbe
Schwarz
Dann können wir jetzt alle unsere seitlichen reflektoren abbauen....:0307-yeah::5obsessed::clapping:
 

Saenger

Aktiver User
Supporter
Sponsor 2024
Sponsor 2023
Reaktionen
6.484
Punkte
113
Alter
53
Ort
12357 Berlin
Bike
Moto Guzzi v85tt GDO / Suzuki V-Strom 250
Farbe
Schwarz / Blau
..... und erst mal forschen in welchen unseren Nachbarländern die Dinger vorgeschrieben sind. Über die Landesgrenze ist mal schnell und dort ist mal auch gerne mal schnell mit „Kasse machen“ :karl: Und zumeist mit kräftig gesalzenen Strafen.
So ganz traue ich den Braten nicht, denn warum machen alle Hersteller, teils mit zusätzlicher Halterung am Heck, die Dinger dran? Heute wo in der Industrie jeder Cent an Einsparung genutzt wird, gibt man doch nicht die Kohle für Reflektoren aus? Da würde ich alle ohne Liefern lassen und nur im Betroffenen Land vom Händler welche dran kleben lassen.
 
G

Gelöschtes Mitglied 123

Guest
Hab das im Netz gefunden...


Sehr geehrter Ratsuchender,
gerne möchte ich Ihnen Ihre Frage auf Grundlage Ihrer Angaben beantworten.
Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.
Daneben können EURO 3 Maschinen nicht mehr neu zugelassen werden. Deshalb sind nunmehr viele der EURO 3 Maschinen bereits vom Markt gänzlich verschwunden oder entsprechend EURO 4 angepasst worden.
 
Oben