Euro 4 Seitliche Reflektoren

G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
§ 19 (2) StVZO:

„Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die
1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,
2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder
3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.
Sie erlischt ferner für Fahrzeuge der Bundeswehr, für die § 20 Absatz 3b oder § 21 Absatz 6 angewendet worden ist, sobald die Fahrzeuge nicht mehr für die Bundeswehr zugelassen sind. Für die Erteilung einer neuen Betriebserlaubnis gilt § 21 entsprechend. Besteht Anlass zur Annahme, dass die Betriebserlaubnis erloschen ist, kann die Verwaltungsbehörde zur Vorbereitung einer Entscheidung 1.
die Beibringung eines Gutachtens eines amtlich anerkannten Sachverständigen, Prüfers für den Kraftfahrzeugverkehr oder eines Prüfingenieurs darüber, ob das Fahrzeug den Vorschriften dieser Verordnung entspricht, oder
2.
die Vorführung des Fahrzeugs
anordnen und wenn nötig mehrere solcher Anordnungen treffen; auch darf eine Prüfplakette nach Anlage IX nicht zugeteilt werden.“


Das mit der Gefährdungsvariante können wir ja direkt schonmal negativ abgrenzen. Von meiner Maschine geht durch das Abbauen keine Gefahr aus. Weder Fremd- noch Eigengefährdung. Und ich glaub auch nicht, dass wenn meine Maschine neben einer Euro 3-Maschine stehen würde, von meiner Maschine eine Gefahr ausgehen würde und von der Euro 3 aber nicht.

Und die Betriebserlaubnis erlischt dann, wenn die Fahrzeugart verändert wird. Aber unsere Suzi ist mit und ohne Reflektoren ein Krad. Zulassungsrechtlich eindeutig. Ich hab die Weisheit aber auch nicht mit Löffeln gefressen und kann auch mal falsch liegen...auch wenn Capjones‘ TÜV-Prüfer das für mich schon bestätigt hat.

Aber jetzt will ich es wirklich genau wissen, ich werd nen guten Bekannten bei der Rennleitung antexten, der ist Dozent an der FHöV und lehrt genau diese Themen bei den Polizeiazubis. Der prüft aus Langeweile zulassungsrechtlich selbstfahrende Arbeitsmaschinen, E-Scooter und Rüttelplatten...:boing: aber der wird das 100%ig wissen.

Sobald ich da ne Antwort erhalte, geht die hier rein und dann sollten wir wirklich Klarheit haben. :daumen:
 
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Freak69

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Ich finde es schon erstaunlich wie verwirrend unsere Amtsvorschriften formuliert sind. Selbst die Mitarbeiter der
Prüforganisationen blicken da oftmals nicht mehr durch. Wie zum Henker soll da der normale Bürger da noch durchblicken.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Ja das find ich auch mehr als dürftig...anstatt das der Gesetzgeber einfach ne Tabelle einführt.

Hässliche Reflektoren - seitlich - gelb = Ja/Nein
Ende...

Aber ich find es toll wie man sich hier in das Thema eingräbt und nachforscht. Bald haben wir alle Gewissheit, dann sind wir schlauer und wissen Bescheid.
Ich für meinen Teil hab entweder die Bestätigung das ich richtig lag, oder ich weiß dann um den Umstand, dass ich die Teile eigentlich dran haben müsste. :whistling2::0307-err:
Meine bleiben auf jeden Fall ab.
 

Freak69

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Ich finde die Regelwut in unserem Land und in der EU mittlerweile nur noch lächerlich. Wohin das zum Beispiel führen kann sieht man bei der Feinstaub Diskussion. Ein unfassbares Chaos wird da von der Politik geschaffen. Und der Verbraucher ist der Dumme der diesen Hirnrissigen Schwachsinn ausbaden darf.
Als ob Seitliche Reflektoren das Unfallrisiko signifikant herabsetzen würden. Die Studie möchte ich mal sehen die das herausgefunden haben will.
Das Gro der Mopedfahrer fährt doch Tagsüber.
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Wenn es wirklich so gefährlich wäre, dann müssten eigentlich auch alle anderen damit nachgerüstet werden. Völlig bescheuert.
Und beim Thema Feinstaub bin ich ja auch so ein kleiner Verschwörungstheoretiker...auf einmal muss alles neu, alt geht nicht mehr. Quasi wird der Bürger dazu genötigt Geld auszugeben...:boing: aber genug davon.
Mal abwarten, bald müssen wir bestimmt noch mit ner gelben Rundumleuchte auf dem Helm und in Luftpolsterfolie eingepackt fahren.:smilie-schlaege:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Mein Bekannter hat sich der Sache angenommen und bis Dienstag hätte ich eine verlässliche Antwort, schreibt er. Grob über die Thematik drüber gehuscht meint er, würde er sich meinen Ausführungen anschließen, aber die nette Tante StVZO hat viele Ausnahmen, daher bis Dienstag und dann verlässlich. :popcorm2:
 
G

Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
So die Herrschaften (und Damen), ich habe heute die Antwort meines Bekannten erhalten. Der Einfachheit halber hat er einfach meine kompletten Ausführung kopiert und in rot seine Ausführung dazu angehangen. So könnt ihr zum Einen in einem Zug nachlesen, was ich ihm geschrieben habe und er direkt zum Anderen darauf geantwortet hat. Ich habe meine Nachricht an ihn für die Darstellung hier blau gefärbt.
Kurz und knapp: Legt euch schonmal den Maulschlüssel parat...

"Bei meinem Krad handelt es sich um eine Suzuki nach Euro 4-Norm. Hier befinden sich seitliche Reflektoren an der Federgabel die bei der sonst baugleichen Euro 3-Version dieses Kradtyps nicht vorhanden sind. Diese Reflektoren werden von vielen Besitzern der Euro 4-Maschinen als optischer Mangel wahrgenommen. Die meisten würden sie am liebsten sofort abschrauben, jedoch besteht diesbezüglich Rechtsunsicherheit. Weil ich davon selbst betroffen bin, hab ich mich der Sache angenommen und in der StVZO geblättert. Hier steht in § 51a StVZO - Seitliche Kenntlichmachung

„(1) Kraftfahrzeuge – ausgenommen Personenkraftwagen – mit einer Länge von mehr als 6 m sowie Anhänger müssen an den Längsseiten mit nach der Seite wirkenden gelben, nicht dreieckigen Rückstrahlern ausgerüstet sein.
Mindestens je einer dieser Rückstrahler muss im mittleren Drittel des Fahrzeugs angeordnet sein; der am weitesten vorn angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 3 m vom vordersten Punkt des Fahrzeugs, bei Anhängern vom vordersten Punkt der Zugeinrichtung entfernt sein. Zwischen zwei aufeinanderfolgenden Rückstrahlern darf der Abstand nicht mehr als 3 m betragen. Der am weitesten hinten angebrachte Rückstrahler darf nicht mehr als 1 m vom hintersten Punkt des Fahrzeugs entfernt sein. Die Höhe über der Fahrbahn (höchster Punkt der leuchtenden Fläche) darf nicht mehr als 900 mm betragen. Lässt die Bauart des Fahrzeugs das nicht zu, so dürfen die Rückstrahler höher angebracht sein, jedoch nicht höher als 1 500 mm. Krankenfahrstühle müssen an den Längsseiten mit mindestens je einem gelben Rückstrahler ausgerüstet sein, der nicht höher als 600 mm, jedoch so tief wie möglich angebracht sein muss. Diese Rückstrahler dürfen auch an den Speichen der Räder angebracht sein.“

Dies bedeutet zunächst für mich, dass diese Reflektoren für mich nicht zwingend sind, da das Krad nicht über 6 m lang ist.

Das sehe ich soweit genauso…

- Sofern man aber welche anbringen wollen würde, greift dann der Absatz 3:

„(3) Die seitliche Kenntlichmachung von Fahrzeugen, für die sie nicht vorgeschrieben ist, muss Absatz 1 entsprechen. Jedoch genügt je ein Rückstrahler im vorderen und im hinteren Drittel.“ Also wenn Reflektoren, dann nach den Maßen, die in Absatz 1 genannt sind.

- Absatz 5 besagt, dass reflektierende Felgenaufkleber gesetzeskonform im Sinne der StVZO sind.

Mehr finde ich dazu nicht. Meine „Recherche“ wird auch von einem TÜV-Prüfer bestätigt, der einem anderen Besitzer einer Euro 4-Maschine ohne diese Reflektoren die HU bescheinigt hat.

…alles soweit gut…ich sehe das auch so

Jedoch gibt es auch User innerhalb dieses Forums die über die KBA-Typgenehmigung schreiben, so dass eine nachträgliche Veränderung des Fahrzeugs ein Erlöschen der Betriebserlaubnis nach sich zieht.

Hier ein Zitat aus dem Forum:

„Die Vorschrift seitlicher Reflektoren ist streng genommen nicht Teil der EURO 4, sondern einer separaten Regelung der UNECE. Demnach sind die seitlichen Reflektoren eine Voraussetzung dafür, dass das Fahrzeug auf Antrag des Hersteller genehmigt werden kann. Nur mit diesen seitlichen Reflektoren entspricht damit das Fahrzeug einem genehmigten Typ.
An diesen Begriff des "genehmigten Typs" knüpft die Fahrzeug-Zulassungsverordnung an. Nach § 3 (1) der FZV können nur solche Fahrzeuge zugelassen werden, welche einem genehmigten Typen entsprechen (oder eine Einzelgenehmigung erhalten haben).
Im Umkehrschluss bedeutet dies praktisch, dass schlichtweg eine Neuzulassung nicht mehr möglich ist, bereits zugelassene Maschinen jedoch den Bestandsschutz genießen.
Aber auch beim Abbau der seitlichen Rückstrahler dürfte die Betriebserlaubnis erlöschen. Hierfür dürfte die Behörde zwei Gründe anführen, nämlich zum einen den § 19 Abs. 2 StZVO, wonach die Betriebserlaubnis dann erlischt, wenn eine Veränderung an dem Fahrzeug eine Gefährdung anderer Verkehrsteilnehmer erwarten lässt, und zum anderen die Nichterfüllung der ursprünglichen Zulassungsvoraussetzung, dass die Maschine einem genehmigten Typen entspricht. Dies tut sie ja nach Abbau der verpflichtenden Reflektoren nicht mehr.“

Dies ist für mich jedoch nicht logisch, da gem. § 19 (2) StVZO eine Veränderung der FahrzeugART vorliegen muss. Nach meiner Auffassung handelt es sich jedoch nach wie vor um ein Krad - ob mit Reflektoren oder ohne. Eine Gefährdungsvariante kann ich da auch nur äußerst abstrakt herleiten, so dass ich hier ein Erlöschen BE verneinen würde. Diese Typgenehmigung sehe ich eher als Bedingung für den Fahrzeughersteller, das Fahrzeug hier zur zulassen zu können.
….auch das ist so richtig…denn jede nachträgliche Veränderung durch Anbauten oder Umbauten kann nicht zum Erlöschen der BE
(Anm.: Betriebserlaubnis) führen. Die Umwelt – oder Gefährdungsvariante ist hier ausgeschlossen…

Jetzt noch ein paar Anmerkungen aus meiner Sicht:

Die Rechtsprechung hatte wiederholt im Hinblick auf die besonderen Gefahren beim nächtlichen Herausfahren aus Nebenstraßen, besonders mit langen Fzen., seitlliche Sicherung der Fze. gefordert. Dem trägt die Vorschrift Rechnung.
Dies ist ein Muss für die Fahrzeuge aus Abs. 1 und ein Kann für andere Fahrzeuge aus Abs. 3.
Schon aus diesem Grunde kann der genehmigte Typ nicht angegriffen sein.
Die Forderung des § 19 (2) StVZO(2)
Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1.die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird
kann nicht berührt sein, denn das Krad bleibt ja ein Krad.

Auch der Auffangtatbestand der StVZO, hier § 30 StVZO, Beschaffenheit von Fahrzeugen greift hier nicht.

Aus den Erläuterungen zu § 30 StVZO:

Entspricht der technische Zustand eines Fz nicht dem § 30, so ist das Fz nicht „vorschriftsmäßig“ beschaffen und die Straßenverkehrsbehörde kann nach § 17 verfahren. Bei nachweisbarem Verschulden sind auch § 23 StVO und § 31 Abs. 2 i. V. m. § 69a anwendbar.

Für die Beschaffenheit, die Abmessungen und Gewichte der Fze und Züge, für deren Zusammenstellung sowie für die Beschaffenheit solcher Fz‐Teile (und deren Funktion), die für die Betriebs‐ und Verkehrssicherheit von besonderer Bedeutung sind, wurden Spezialvorschriften geschaffen (§§ 32 ff.), wobei durch besondere Richtlinien und sonstige Verlautbarungen des BMVI festgelegt wird, welche Anforderungen nach dem jeweiligen Stand der Technik im Einzelnen gestellt und gemäß § 30 auch erfüllt werden müssen. Soweit es sich um bauartgenehmigungspflichtige Fz‐Teile handelt (§ 22a), befinden sich diese Einzelbestimmungen in den „Technischen Anforderungen an Fz‐Teile bei der Bauartprüfung nach § 22a StVZO“. Darüber hinausgehende Einzelrichtlinien, die sich auf Spezialvorschriften der StVZO beziehen, sind bei diesen erwähnt (z. B. Auslegung des § 56 – Rückspiegel). Wenn sie dagegen hauptsächlich die Anwendung des § 30 auf spezialgesetzlich nicht geregelte Sonderfälle betreffen, sind sie im Folgenden erwähnt.
Ob § 30 beim Bau und der Ausrüstung des Fz beachtet worden ist, wird bei betriebserlaubnispflichtigen Fz vor Erteilung der Betriebserlaubnis (§§ 19 Abs. 2, 20, 21, 22, 22a) und erneut bei den periodischen Untersuchungen nach § 29 geprüft.

Hilfreich ist da auch immer der Beispielkatalog aus dem Fachhandbuch zum Erlöschen der BE, siehe 8-4-1 Fachhandbuch. Dort sind lichttechnische Veränderungen aufgeführt. Grundsätzlich, außer bei Gefährdung, führen die nicht zum Erlöschen der BE.

Hierzu solltest du dir mal den Allgemeinen Teil durchlesen, dort ist nochmal alles ziemlich deutlich erklärt.

Sicherlich kann man nach den Vorschriften auch begründen, dass die abgebaute seitliche Kenntlichmachung zu einer Gefährdung führen kann, weil das Krad seitlich nicht richtig gesichert ist, doch § 51 a StVZO fordert diese seitliche Kenntlichmachung nur für die dort genannten Fahrzeuge und nicht für Kräder. Hätte der Gesetzgeber dies gewollt, dann hätte er Kräder und Pkw usw. dort mit hineingenommen."


Grade der letzte Passus sagt eigentlich alles nochmal aus und die Sache ist für mich eindeutig. Meine Reflektoren sind ab und bleiben es, jetzt auch mit ruhigem Gewissen.

Frohes reflektorbefreites und gewichtoptimierteres Fahren...

Cheerio...

(Der Passus mit "Jedoch noch ein paar Anmerkung aus meiner Sicht..." ist auch noch von meinem Bekannten, aber irgendwie ist es blau statt rot und ich bekomme es nicht geändert...fragt mich nicht warum)
 
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Freak69

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@Dude das nenne ich mal eine saubere Recherche :good2: Ich überbelege es mir mal ob ich die kleinen länglichen Ersatz Reflektoren nun dann doch von meinem Front Fender entferne ;)
 

befieg

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super,

aber warum sind dann eigentlich alle Hersteller zeitgleich auf den Zug
„ Reflektoren“ aufgesprungen?

Schliesslich kosten die Geld ...
 

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super,

aber warum sind dann eigentlich alle Hersteller zeitgleich auf den Zug
„ Reflektoren“ aufgesprungen?

Schliesslich kosten die Geld ...

Ich denke mal das es in anderen EU Ländern evtl. Pflicht ist, und für die gibts nur den "EU Export" und nicht einen für Deutschland und einen für Frankreich...
 

Suzuki MC J.

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Da brauch ich meine nicht mehr anbauen bzw. kleben . Hatte mir extra Fahrradpedalreflektoren besorgt . :0307-yeah:
 

moto

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Da mich die länglichen Reflektoren nicht stören, bleiben sie einfach dran.
Dann erspare ich mir auch das vorlesen dieser Recherche der Rennleitung gegenüber.
Denn eines ist klar, wenn die Rennleitung will, erklärt sie jegliche Änderung am Bike, ob eingetragen oder nicht, erstmal für ungesetzlich....weil es immer noch viele gibt, die glauben sie stehen über dem Gesetz. Dass sie das Gesetz vertreten, verstehen die meisten leider nicht.....so sind meine Erfahrungen...leider...
 
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Gelöschtes Mitglied 1163

Guest
Da mich die länglichen Reflektoren nicht stören, bleiben sie einfach dran.
Dann erspare ich mir auch das vorlesen dieser Recherche der Rennleitung gegenüber.
Denn eines ist klar, wenn die Rennleitung will, erklärt sie jegliche Änderung am Bike, ob eingetragen oder nicht, erstmal für ungesetzlich....weil es immer noch viele gibt, die glauben sie stehen über dem Gesetz. Dass sie das Gesetz vertreten, verstehen die meisten leider nicht.....so sind meine Erfahrungen...leider...
Meine Erfahrungen sind da durchweg wirklich anders. Und anhand dieser ganzen Paragraphenreiterei kann man ja auch sehen, dass die Leute von der Rennleitung auch nicht alles wissen können-wohl gemerkt: Es dreht sich hier nur um bescheuerte Katzenaugen!!
Das sind auch alles nur Menschen...und dazu gehört auch das Auftreten wenn man mal ahnungslos sein könnte...es gibt sich halt auch selten jemand gerne die Blöße, grad als Exekutivorgan bei dem erwartet wird, sich mit allen Paragraphen auszukennen. :unknw: Schwarze Schafe gibt es überall, aber wenn man sich einfach freundlich auf ein sachliches Gespräch einlässt, dann ist das meiner Meinung nach schon die halbe Miete-wie man in den Wald ruft... :whistling2:
Aber genug...
:topic:
Ihr könnt euch jetzt auf jeden Fall auf das hier beziehen, was man dann letztendlich daraus macht, ist jedem selbst überlassen.

Ich bin grad an der Hohensyburg übrigens an einem blaugelben BMW-Fahrer in Schrittgeschwindigkeit vorbei gefahren und er nickt mir zu...also so gehts auch ;)
Alles easy also und jetzt nen schönen sonnigen Restmontag euch!
:daumen:
 

hejume2000

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Die Reflektoren gab es schon 2007! Gerade gesehen das an meinem Piaggio 125 Fly auch so Dinger dran sind!! Sind mir nur wirklich aufgefallen. 42387
 

Sebschesche

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Habe meine nun abmontiert und finden erstmal ein Platz unter der sozius Abdeckung(für alle fälle)
 

wes-x

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das würde ich so nicht machen, gestzt des falles wäre es vorsatz, wenn man die vorherigen auführungen mal ausser acht lässt.

gleiche mit db eater ohne bekommste ne strafe, mit db eater im gepäck wirst du hingerichtet :0307-err:
 
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