BT 020? hat jemand erfahrung

Matte

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@serramana
Kennst Du die Geschichte von dem Rechtsanwalt, der in der Eifel nah dem Ring mit seiner Harley angehalten wurde ? Er hatte einen lauten Auspuff dran, allerdings nach E-Norm und die Polizei hat sein Bike trotzdem still gelegt. Er hat geklagt und Recht bekommen, doch seinen Auspuff hat er noch immer nicht. Ich will damit sagen, daß es einen großen Unterschied gibt zwischen Recht haben und Recht bekommen. Ich würde es nicht darauf anlegen. Außerdem wäre mir heute das Risiko zu hoch, mich auf die Schnauze zu legen oder gar in einen Unfall verwickelt zu werden, bei dem die Versicherung gleich mit einem Gutachter aufwartet. Die schaffen es nämlich immer, alles auf den kleinen Mann abzuwälzen, wegen solch einem Kram.

Matte
 
G

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Du findest dass der BT20 wahnsinnig viel grip bietet und griffiger ist als der BT 011 da mussen die Japaner von Bridgestone ein fehler bei der aufschriftung des reifens gemacht haben
Meine Frau hat der BT20 auf seine Bandit 1200 und super griffig finde ich dieser Reifen sicher nicht Fur eine killo Gixer ist der reifen sicher nicht geeignet Es ist mehr ein Tourensport Reifen deshalb ist er nicht fur die GSXR1000 freigegeben
 

Bender

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@ Serramana

Gewagte Aussage, dass meine Aussage gewagt ist
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. Im Zweifel halte ich es für gewagter, zu behaupten, die BE würde nicht erlöschen und damit auf der Nase zu landen.

Wie ich das sehe, vermischt du das Erlöschen der BE und die Stillegung bei Gefährdung. Auch ein Fahrzeug mit BE und gültiger Zulassung kann aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür braucht nur ein sicherheitsrelevantes Bauteil (idealer Weise Bremsen oder Reifen) defekt zu sein. In diesem Fall liegt ein erheblicher Mangel vor, der nichts an der Grundsätzlichen Zulassung der Teile selbst ändert. Nur ihr Zustand ist gefährlich.

Ob ein Bauteil grundsätzlich zugelassen wird hängt u.a. von Formalkriterien und der sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit ab, die in einer geeigneten Form nachgewiesen werden muss (Mustergutachten, Materialgutachten, Fahrversuch...). Dabei gibt es Teile, die grundsätzlich zulässig sind und andere, die für jedes Motorradmodell jeweils eine eigene Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. brauchen.

Wir müssen in Bezug auf Reifen verschiedene Situationen unterscheiden:<ul type="square">[*]Der Reifen besitzt eine Freigebe und diese wird mit geführt. Alles in bester Ordnung.[*]Der Reifen besitzt eine Freigabe und diese wird nicht mit geführt. Sicherheitstechnisch unbedenklich aber durch den Polizisten vor Ort nicht ohne weiteres nachprüfbar. Das kann ins Auge gehen weil eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Lässt der Polizist einen weiter fahren, kann er im Falle eines anschließenden Unfalles auf Grund falcher Reifen zur Mitverantwortung gezogen werden. Also wird der Verwaltungsapparat zur Sicherheit von Verkehr und Beamten in Bewegung gesetzt.[*]Der Reifen besitzt keine Freigabe. Die Unbedenklichkeit wurde nicht nachgewiesen. Für den kontrollierenden Polizisten vor Ort sieht der Fall genau so aus wie der vorherige.[*]Der Reifen besitzt keine Freigabe, ist aber in die Papiere eingetragen. Wieder ist die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen. Wer diesen Reifen als Prüfer in die Papiere einträgt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und begibt sich in die Gefahr, zur Verantwortung gezogen zu werden wenn es dumm kommt.[/list]

Weiterhin muss man unterscheiden, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu einer sofortigen Stillegung führen kann/muss. Hier gibt es in bestimmten Bereichen einen Ermessensspielraum des Beamten vor Ort. Hat man z.B. eine MRA Scheibe an der Kilo und die ABE dabei, fehlt es vielleicht immer noch an der Bescheinigung über den sachgemäßen Einbau. So lächerlich wie das ist, die zugehörige ABE weist darauf hin. Da der sachgemäße Rückbau nicht bescheinigt werden muss, ist das völlig idiotisch, denn dabei entsteht genau die selbe Gefahr. Hier wäre eine Stillegung sicher etwas übertrieben. Aber eine gebührenpflichtige "Gedankenstütze" wäre durchaus drin.

Die Sicherheitsrelevanz eines Reifens kann wohl ohne auf Unverständnis zu stoßen als sehr hoch eingestuft werden

Die Informationen stammen von einem Ingeneuer beim TÜV, die übrigens nicht alle dämlich sind.

Gruß
 
A

Anonymous

Guest
Ich habe nicht gesagt das alles in bester Ordnung ist und kein Verstoss vorliegt. Ich habe lediglich darauf hingewiesen, dass das Fahren mit einem nicht eingetragenen Reifen, nicht grundsätzlich ein erlöschen der BE nach sich zieht.
In kurzform. Die BE erlischt:

- bei einer Gefährdungsvariante
- wenn sich die Immissionswerte verändern
- sich die Fahrzeugart ändert.

Und grundsätzlich ist halt nicht davon auszugehen, dass von einem nicht eingetragenen/ zugelassenen Reifen eine Gefahr ausgeht. Das Bedarf einer genauen Prüfung im Einzelfall.

Das habe ich nicht irgendwo gehört, sondern so steht es in der StVZO.
 

Bender

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... und zwar in § 19.

In § 17 steht der für unseren Fall relevante Rest.

§17 Einschränkung und Entziehung der Zulassung

(1) Erweist sich ein Fahrzeug als nicht vorschriftsmäßig, so kann die Verwaltungsbehörde dem Eigentümer oder Halter eine angemessene Frist zur Behebung der Mängel setzen und nötigenfalls den Betrieb des Fahrzeugs im öffentlichen Verkehr untersagen oder beschränken; der Betroffene hat das Verbot oder die Beschränkung zu beachten...


Natürlich immer in Verbindung mit den in § 19 aufgeführten weiteren Bestimmungen.

Gruß
 

cosmo kramer

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hallo

also ich denke mal das bender wohl recht hat. wäre zumindest logisch! nur ist mir damit nicht geholfen?
was soll ich n jetzt machen? wenn der händler ne freigabe bekommt kann ich doch nichts mehr dagegen tun oder?

und das schlimme is das ich den vorne auch neu habe. das heisst ich muss dann noch ein hinterreifen durchbrennen bevor ich mir n 012 oder m1 hole!

dumme geschichte !!!

naja aus schaden wird man klug. das nächstemal erst lesen und dann kaufen.
 

Bender

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Trotz allem könntest du versuchen, dich irgendwie gütlich mit dem Händler zu einigen. In jedem Fall solltest du durchblicken lassen, dass es eben mit der Eintragung keine saubere Sache ist.

Vielleicht kennst du jemanden, der das Ganze mal aus juristischer Sicht beleuchten kann? Gewährleistung gem. Schuldrecht aus dem BGB. Schließlich fehlt dem Reifen eine zugesicherte Eigenschaft, die man auch nicht durch Nacbesserung erreichen kann. Da bliebe dann die Rückgabe und Ersatz ggf. mit Abschlag der bereits erfolgten Nutzung. Ich bin nicht befugt, hier eine Rechtsberatung durchzuführen und kann nur versuchen, die richtigen Hinweise zu geben, damit du die richtigen Fagen an den Händler oder vielleicht an einen Anwalt stellen kannst.

Gruß
 
A

Anonymous

Guest
In § 17 StVZO ist der Fall hier nicht aufgeführt. Hier ist die Rede von der Verwaltungsbehörde. Und diese muss von der Ordnungswidrigkeit erstmal kenntnis erhalten. Es ist ist u.a. der Fall gemeint, dass hier eine sog. Mängelkarte ausgestellt wird. Dieser auf der Mängelkarte eingetragene Mangel, in unserem Fall der Reifen, wird nicht behoben und das Fahrzeug nicht vorgeführt.
Dann kann die Verwaltungsbehörde gem. §17 StVZO die BE entziehen.

Aber nochmal zum Mitschreiben, in unserem Fall ist die BE nicht erloschen.

Ciao
 

Bender

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Müsste das nicht im Umkehrschluss bedeuten, dass ein Polizist die Maschine der Reifen wegen gar nicht stilllegen kann, solange ein Reifen der richtigen Größe mit ausreichend Profil aufgezogen ist?

Gruß
 

Bender

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Habe mich noch mal schlauer gemacht. Kernaussage: Ein Reifen ist schwarz und rund. Die Betriebserlaubnis erlischt bei Anbau eines nicht eintagungsfähigen Teiles. Ein Reifen ist grundsätzlich eintragungsfähig. Die Betriebserlaubnis erlischt also tatsächlich nicht wenn der BT020 auf der Kilo montiert ist. Serramana hat in diesem Punkt also Recht.

Vor einer Mängelkarte oder einer sofortigen Stillegung ist man damit allerdings nicht automatisch sicher. Die Mängelkarte ist vorprogrammiert wenn die Rennleitung drauf kommt und eine Verweigerung der Weiterfahrt kann bei Sicherheitsbedenken ausgesprochen werden, muss aber nicht.

Damit wären wir wieder beim Ermessensspielraum und der Möglichkeit, die Gefährdung anzunehmen und zu begründen. Hier wird der Ehrgeiz der Rennleitung von ihrer Grundeinstellung, Tagesform und dem Verhalten des armen Sünders abhängen. Sind Tragfähigkeitsindex und zulässige Höchstgeschwindigkeit des Reifens dem Fahrzeug entsprechend, kann in der zwar Regel davon ausgegangen werden, dass eine Gefährdung unwahrscheinlich ist. Dennoch kann man sich dabei nicht auf einen amtlichen Fahrversuch bis min. 85% Höchstgeschwindigkeit stützen, der für die Eintragung erforderlich wäre.

Für unseren konkreten Fall habe ich bei Alphatechnik (danke für den Tip, Mike - aber warum haben wir da nicht schon früher nach gesehen???) noch die Freigaben für den BT020 auf der Kilo gefunden:

2001- WVBL; e4*92/61*0108*00; 285 km/h; V: 120/70 ZR17 (58W) TL BT 020 F; H: 180/55 ZR17 (73W) TL BT 020 R; BRIDGESTONE; 60,-.

2001- WVBL; e4*92/61*0108*00; 285 km/h; V: 120/70 ZR17 (58W) TL BT 020 F; H: 190/50 ZR17 (73W) TL BT 020 R; BRIDGESTONE; 60,- .

Langsam wird die Sache rund. Wenn also der Händler die Kosten für die Freigabe von Alphatechnik und die Eintragung (falls erforderlich) übernimmt...

Viel Erfolg!

[ 05. September 2003: Beitrag editiert von: Bender ]</p>
 

cosmo kramer

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hi

also wird es darauf hinauslaufen das ich zum händler fahre, er die freiganbe besorgt und ich den reifen weiterfahren muss (bin nämlich nicht bereit die noch guten reifen auf eigene kosten zu wechseln)!
naja positiv denken. vielleicht hats ja auch was gutes --> nach dem hier nicht mehr so viel vertrauen in die reifen = vorsichtigere fahrweise = evtl.er sturz vermieden! ich weiss kann man auch andersrum sehen.

also dann bleibt noch zu sagen: DANKE für eure bemühungen!

munter
 

Watershed

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Hallo zusammen,

bin ein Frischling in diesem Forum, deshalb kommt mein Beitrag zum BT020 recht spät.
Es gibt für die K2 eine Freigabe über Alphatechnik. Ich wollte den BT020 selber für meine K3. Leider gibt es für mein Moped keine Freigabe. Meine Erfahrungen mit dem BT020 auf meiner Triumph Sprint RS sind sehr gut. Für "Normalfahrer" ist der Grip ausreichend. Man bekommt die RS, die bekanntermaßen sehr viel Schräglagenfreiheit hat, sicher auf die Rasten. Dabei darf es auch ruhig kühl sein. Der Reifen ist spitze. Laufleistung bei mir 9300 km. Dabei bin ich ganz und gar nicht langsam unterwegs, ich fahre nur ziemlich flüssig ...
 
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