@ Serramana
Gewagte Aussage, dass meine Aussage gewagt ist
. Im Zweifel halte ich es für gewagter, zu behaupten, die BE würde nicht erlöschen und damit auf der Nase zu landen.
Wie ich das sehe, vermischt du das Erlöschen der BE und die Stillegung bei Gefährdung. Auch ein Fahrzeug mit BE und gültiger Zulassung kann aus dem Verkehr gezogen werden. Dafür braucht nur ein sicherheitsrelevantes Bauteil (idealer Weise Bremsen oder Reifen) defekt zu sein. In diesem Fall liegt ein erheblicher Mangel vor, der nichts an der Grundsätzlichen Zulassung der Teile selbst ändert. Nur ihr Zustand ist gefährlich.
Ob ein Bauteil grundsätzlich zugelassen wird hängt u.a. von Formalkriterien und der sicherheitstechnischen Unbedenklichkeit ab, die in einer geeigneten Form nachgewiesen werden muss (Mustergutachten, Materialgutachten, Fahrversuch...). Dabei gibt es Teile, die grundsätzlich zulässig sind und andere, die für jedes Motorradmodell jeweils eine eigene Unbedenklichkeitsbescheinigung o.ä. brauchen.
Wir müssen in Bezug auf Reifen verschiedene Situationen unterscheiden:<ul type="square">[*]Der Reifen besitzt eine Freigebe und diese wird mit geführt. Alles in bester Ordnung.[*]Der Reifen besitzt eine Freigabe und diese wird nicht mit geführt. Sicherheitstechnisch unbedenklich aber durch den Polizisten vor Ort nicht ohne weiteres nachprüfbar. Das kann ins Auge gehen weil eine Gefährdung nicht ausgeschlossen werden kann. Lässt der Polizist einen weiter fahren, kann er im Falle eines anschließenden Unfalles auf Grund falcher Reifen zur Mitverantwortung gezogen werden. Also wird der Verwaltungsapparat zur Sicherheit von Verkehr und Beamten in Bewegung gesetzt.[*]Der Reifen besitzt keine Freigabe. Die Unbedenklichkeit wurde nicht nachgewiesen. Für den kontrollierenden Polizisten vor Ort sieht der Fall genau so aus wie der vorherige.[*]Der Reifen besitzt keine Freigabe, ist aber in die Papiere eingetragen. Wieder ist die Unbedenklichkeit nicht nachgewiesen. Wer diesen Reifen als Prüfer in die Papiere einträgt, verletzt seine Sorgfaltspflicht und begibt sich in die Gefahr, zur Verantwortung gezogen zu werden wenn es dumm kommt.[/list]
Weiterhin muss man unterscheiden, ob das Erlöschen der Betriebserlaubnis zu einer sofortigen Stillegung führen kann/muss. Hier gibt es in bestimmten Bereichen einen Ermessensspielraum des Beamten vor Ort. Hat man z.B. eine MRA Scheibe an der Kilo und die ABE dabei, fehlt es vielleicht immer noch an der Bescheinigung über den sachgemäßen Einbau. So lächerlich wie das ist, die zugehörige ABE weist darauf hin. Da der sachgemäße Rückbau nicht bescheinigt werden muss, ist das völlig idiotisch, denn dabei entsteht genau die selbe Gefahr. Hier wäre eine Stillegung sicher etwas übertrieben. Aber eine gebührenpflichtige "Gedankenstütze" wäre durchaus drin.
Die Sicherheitsrelevanz eines Reifens kann wohl ohne auf Unverständnis zu stoßen als sehr hoch eingestuft werden
Die Informationen stammen von einem Ingeneuer beim TÜV, die übrigens nicht alle dämlich sind.
Gruß