Bei der Frontbeleuchtung gibt es wohl Unterschiede:
- Tagfahrlicht. Leuchtet sehr hell, darf nur allein leuchten. Das Abblendlicht muss dann aus sein.
- Standlicht/Begrenzungsleuchten. Die leuchten mit dem Abblendlicht, dürfen jedoch nicht besonders hell sein. 2 sind maximal zulässig, was unsere Dicke ausschöpft.
Ob ein Tagfahrlicht in den Winglets zulässig wäre, wage ich zu bezweifeln. Als "Begrenzungsleuchten" bliebe es wahrscheinlich zu schwach, um die Wahrnehmumg durch andere Verkehrsteilnehmer merklich zu verbessern-
Unabhängig davon scheinen BMWs mit den 2 grellen und damit gut sichtbaren Nebelscheinwerfern geduldet zu werden. Ist die Frage, in welcher Bandbreite ähnliches akzeptiert wird. Ich befürchte, dass es schnell Probleme geben wird.