Ihr habt jetzt ein neues Thema im Thema
!
Dem Charlie geht’s doch darum mit dem QS legal im StVO unterwegs zu sein,damit er sein Versicherungsschutz nicht verliert.
Und mit einem Nachrüst QS ist man Augenblick illegal unterwegs .
Meine Dicke hat auch den TÜV Stempel mit QS ohne Probleme bekommen das ist ja auch nicht das Thema.
Ob die Rennleitung bei einer Kontrolle den Unterschied zwischen normalem Schaltgestänge und QS sieht steht aufem anderen Blatt.
Bei einem Sheriff auf 2 Rädern ist die Wahrscheinlichkeit größer als bei den Dosen Sheriffs .
--- Beiträge zusammen gefasst ---
Da fällt mir noch folgendes ein !!!
Es geht zwar nicht um einen QS aber die Sache ist die gleiche.
Ich weiß jetzt auch nicht ob ich das im r4f oder im "R" Forum gelesen habe.
Da war ein User (war so 2011/2012) der wollte seine Nachrüst TC (Gripone) auch eintragen lassen,klappte aber nicht weil die TC in die (Serien) Elektronik eingriff !
Deshalb befürchte ich auch das man den QS nicht eingetragen bekommt.
Weil man auch in die Elektronik eingreift .