Andre_HH schrieb:
Das Problem ist nur, das dass teilegutachten nur bis Bj. 09 geht und ich Bj.10 habe. Das hatte ich vorher nicht gesehen
Hi,
Teilegutachten ist Teilegutachten.., Baujahr egal, mußt halt ne "Einzelabnahme" Fahrn (lassen)..
31,xx.- & Abändern der Papiere <1o,oo.- €ck€n.. :thumbdown:
Wenn irgend ne E-Nr. (ABE) drauf ist, muß man
gar nix dabeihaben, die Rennleitung/TÜV muß nachsehen, wenn sie`s SOooo.. "Brennend" interessiert..
.. :autsch:
Teilegutachten = Einzelabnahme, muß in den Papieren stehn..
ABE (& E-Nr.) = ABE (Papiere) muß man nicht bei haben...
Ist aber klar von Vorteil, die ABE(`s) bei zu haben.., hab z.B. alle meine Papiere..
ABE`z, Führerschein, Fahrzeugschein sauber kopiert & wassedicht Verpackt
unter der Sitzbank mit Doppelklebeband IMMER dabei...
Wenn "Jemand" frägt, dann erklärt man
das man
..:
"In regelmäßigen Abständen ALLES/Geldbeutel verliert.:!"
Das hat sich so bewährt, u.U. muß man später mit den Originalen noch mal
Vorbeischauen & diese Vorzeigen..
Gruß Doc M. .. :wink: