Außerdem kann die TC nicht entscheidend
sein, sonst wäre sie verbindlich vorgeschrieben und dürfte auch nicht abgestellt werden.
Beim starken Bremsen übernimmt das Vorderrad 95-99% der Bremswirkung und die Hinterradbremse geht durch die dynamische Gewichtsverteilung nach vorn sofort in den Regelbereich, unabhängig vom
Querschnitt des Reifens.
Wenn eine TC verbaut ist , sollte sie auch funktionieren , wie für das Fahrzeug in der Betriebsanleitung beschrieben . Wenn ein anderer QS eingetragen wird , der mit Einschränkungen verbunden ist , sollten diese bzw. Auflagen zu der Veränderung aufgeführt sein . Bei Weiterverkauf des Fahrzeugs kann man nicht davon ausgehen , dass der neue Besitzer sich in einem Forum dazu beliest . Ebensowenig dass der neue Besitzer die gleichen Vorlieben oder Fähigkeiten besitzt .
Nur bei trockener Strasse mit stumpfen Belag wie auf dem Track übernimmt das Vorderrad bis 99% der Bremswirkung . Im ABS Regelbereich nicht mal dann , weil sich der sogenannte Latsch nicht aufbauen kann . Bei schlechten Fahrbahnverhältnissen wie bei Nässe , Staub , Glätte (gibt auch Leute die im Winter fahren ),Kiesbett :0207-crazy: oder auch bei Gefällestrecken übernimmt die hintere Bremse einen deutlich grösseren Anteil bei der Verzögerung resp. Verkürzung des Bremswegs . Ein blockierendes und evtl. ausbrechendes Hinterrad erhöht dann die Gefahr eines Sturzes .
Meine unbedeutende Meinung dazu . :xxsmoker: