Ich hab grad mit dem Prüfstellenleiter des GTÜ telefoniert. Er gab zu, dass die Thematik leider nicht so einfach und schon gar nicht in 2 Sätzen zu beantworten sei. Das hatte ich bereits befürchtet... :umnik2:
Daher hat er mir eine Tabelle gesendet, welche es uns klar sagt, was wir dürfen und was nicht:
@bulldog was steht denn bei dir jetzt genau in der ZB1 unter Punkt 15.1 und 15.2? Bzw steht in den Anmerkungen in Punkt 22 irgendetwas von Reifen?
Bei mir zB steht unter 15.1 und 15.2 nur die Reifengröße, keine Marke.
was mich aber wirklich stutzig macht (und wo ich den Herrn auch nochmal anschreiben werde) ist folgendes:
:blink:
aber bevor ich damit jetzt alle wuschig mache, frag ich in Ruhe lieber erstmal nochmal nach.