Auch in I sind nur mehspurige FZ betroffen. Motorräder sind ausgenommen.
Zitat aus der ADAC-Seite:
Sie müssen eine reflektierende Warnweste (Kontrollzeichen EN 471) tragen, wenn Sie außerhalb geschlossener Ortschaften ihr Fahrzeug verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten. Es drohen Geldbußen von mindestens 38 Euro.
Die Pflicht, eine Warnweste zu tragen, trifft grds. nur den Fahrer. Stellt jedoch Ihr Beifahrer das Warndreieck auf und bleiben Sie als Fahrer im Fahrzeug, muss der Beifahrer eine Warnweste tragen. Als Motorradfahrer sind Sie von der Warnwestenpflicht nicht betroffen.
Zitat Ende.